Information von Gary Fuchsbauer:
a) Falls du spätestens am ersten Tag des neuen Schuljahres 50 wirst und ein Zeitkonto angespart hast (mindestens 360 WE bzw. halbe Lehrverpflichtung), dann kannst du bei Meldung bis 1. März
(letzter Tag!!!!), im nächsten Schuljahr frei haben, wenn du fürs Schuljahr 17/18 einerseits die Zeitkontonutzung mit 50% und andererseits die Reduzierung der Lehrverpflichtung auf 50%
beantragst. Wenn das genehmigt wird, hast du 17/18 frei und bekommst immer das halbe Monatgeshalt.
Falls du 720 WE bzw. eine ganze Jahreslehrverpflichtung angespart hast, kannst du das ganze Freijahr aus dem Zeitkonto nehmen. Und natürlich geht auch eine Zwischenkombination aus den beiden
Beispielen. Bloß:
a) 1.Maerz ist Meldeschluss fuer Zeitkontonutzung 17/18
b) Mindestnutzung ist beim Zeitkonto immer 50% (du kannst natürlich auch halb unterrichten und die Hälfte aus dem Zeitkonto nehmen und wirst dann ganz normal voll bezahlt).
Antrag für 2017/18:
Antrag im Dienstweg, 28.02.2017 über die Direktion an LSR oder SSR oder BMB (f. ZLA):
Z.B.: "Ich beantrage für das Schuljahr 2017/18 den Verbrauch (eines Teils) meines Zeitkontos in Form einer Freistellung von der regelmäßigen Lehrverpflichtung im Ausmaß von .... ((50 bis 100)) vH der Lehrverpflichtung."
Gegebenenfalls dann noch dazu: "Gleichzeitig beantrage ich die Reduzierung meiner Lehrverpflichtung auf das Ausmaß der Zeitkonto-Freistellung, sodass ich im Schuljahr 2017/18 nicht unterrichte."
Die Beantragung der Auszahlung des Zeitkontos ist voellig unformalistisch im Dienstweg an den LSR / die Bildungsdirektion einzubringen.
Da der Antrag gem. Gesetz auch weder Bedingungen enthalten darf noch abgelehnt werden kann, reicht der Satz: Ich ersuche um Auszahlung meines Zeitkontos.
Man kann sich ja nur das gesamte Angesparte auszahlen lassen und der Dienstgeber muss abrechnen, als waeren alle MDL im Antragsmonat gehalten worden.
Das Gesetz sagt darueber hinaus nur, dass das Zeitkonto von Amts wegen auszuzahlen ist, wenn jemand aus dem (aktiven) Dienst ausscheidet, oder in einen Dienst in ein anderes Gehaltsschema (zB von
L1 zu LSI) wechselt.