Bundespensionskasse
Beiträge zur Pensionskasse:
1. FIX und kostet NIX - Dienstgeberbeitrag
>> 0,75% der Bemessungsgrundlage des Pensionsbeitrages 14 x pro Jahr
2. Wer WILL der KANN !? – Eigenbeitrag (Dienstnehmerbeitrag)
Zusätzlich zu den Dienstgeber-Beiträgen zur Pensionskasse können freiwillig eigene Beiträgen (sog. „Dienstnehmer-Beiträge“) einbezahlt werden. Die Leistung von Dienstnehmerbeiträgen-Beiträgen ist freiwillig.
Mit dem Dienstgeber Bund wurden zwei Varianten vereinbart, die den Vereinbarungen in der Privatwirtschaft entsprechen.
Variante 1:
Die Höhe der freiwillig zu zahlenden Dienstnehmerbeiträge-Beiträge können
>> 25%, 50%, 75% oder 100% des Dienstgeber-Beitrages betragen.
Variante 2:
>> max. € 1.000,- pro Jahr - das „1.000-Euro-Prämienmodell“:
Wenn für die eigenen Beiträge das Prämienmodell (staatliche geförderte Pensionsvorsorge) genutzt werden soll (>>> Steuerförderung) und der Dienstgeber-Beitrag unter € 1.000,- pro Jahr liegt, kann der Dienstnehmer-Beitrag darüber hinausgehen und insgesamt bis zu EUR 1.000,- p.a. betragen.
Ausführliche Beschreibung der Bundespensionskasse als Download
PP-Präsentation dazu ebenfalls als Download