Seit neuem Besoldungsrecht 2015 gibt es keine Anrechnung von Ausbildungszeiten mehr. Der Einstieg erfolgt also ins Gehaltsschema bei der niedrigsten Stufe.
2 Ausnahmen:
Es werden bisherige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst (in Österreich oder in Europa von Türkei bis Norwegen) angerechnet.
Auch Erfahrungszeiten in der Privatwirtschaft bis zu maximal 12 Jahren werden angerechnet, wenn sie entweder den Einstieg in den Lehrberuf erleichtern oder eine bessere Ausübung des Lehrberufs erwarten lassen.
Dazu gibt es eine Durchführungsbestimmung - siehe Download.
-> Valorisierung der Prüfungstaxen ab 01.09.2015 um den Faktor 3,362560
-> siehe auch Dienstrechtsskriptum S71 ff
-> siehe auch Handreichung Abschließende Prüfung HUM