Verordnung über die Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst mit der Unterrichtserteilung (PD-Nebenleistungsverordnung)
Die Verordnung tritt rückwirkend ab 1.9.2015 in Kraft.
Zusammenfassung von Gary Fuchsbauer
Diese Verordnung ermöglicht die Einrechnung der Tätigkeiten Expositurleitung, IT-Kustodiat, Bibliothek, HLW-Betriebsküchenleitung, SOB-Praktikumsbetreuung in die Lehrverpflichtung von
LehrerInnen, die das neue Dienstrecht wählen, gleich wie bei den LehrerInnen des alten Rechts.
Bei der Werkstätten-/Bauhofleitung wird das nur 2 Jahre (bis 31.8.2017) gelten, weil dann eine Neuregelung für Alt- und Neurecht-LehrerInnen kommen soll.
Bei den ExpositurleiterInnen gilt wie bei DirektorInnen, dass sie die "23.+24.Stunde" voll zu machen haben (72 Beratungsstunden).
Bei den anderen Einrechnungen gelten diese auch für diese Zusatzstunden. ZB:
Für eine in der Nebenleistungsverordnung für die Betreuung des IT-Kustodiates mit sechs Werteinheiten (von 20) vorgesehene Einrechnung werden einer der Entlohnungsgruppe pd unterliegenden
Lehrperson 6,6 Wochenstunden (von 22) auf die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung und 6 x 3,273(=72/22) Stunden, sohin 19,638 Stunden auf die zur Erfüllung der 23. und 24. Wochenstunde
insgesamt zu erbringenden 72 Stunden angerechnet und sind daher, wenn zB auch ein Klassenvorstand gemacht wird, nur mehr 16 Beratungsstunden zu machen.