Alle, die in Österreich im Landes- oder Bundesdienst bis incl. Schuljahr 2018/19 neu als Lehrer/in be-ginnen, müssen sich am Beginn entscheiden, ob sie nach dem bisherigen
LehrerInnendienstrecht oder nach dem neuen PädagogInnendienstrecht angestellt werden wollen.
2. Begutachtungstext zur Dienstrechtsnovelle
Die Dokumente zur Dienstrechtsnovelle (incl. Reparatur des neuen Besoldungsrechts) als Download.
Die Begutachtungfrist ist bis 15.04.2015
Was sich für die LehrerInnen ändert und welche Einwände es gibt, hat Gary Fuchsbauer kurz zusammengefasst >>> Zusammenfassung.
Seit neuem Besoldungsrecht 2015 gibt es keine Anrechnung von Ausbildungszeiten mehr. Der Einstieg erfolgt also ins Gehaltsschema bei der niedrigsten Stufe.
2 Ausnahmen:
Es werden bisherige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst (in Österreich oder in Europa von Türkei bis Norwegen) angerechnet.
Auch Erfahrungszeiten in der Privatwirtschaft bis zu maximal 12 Jahren werden angerechnet, wenn sie entweder den Einstieg in den Lehrberuf erleichtern oder eine bessere Ausübung des Lehrberufs erwarten lassen.
Dazu gibt es eine Durchführungsbestimmung - siehe Download.