Gehaltstabelle für Lehrer*innen 2020
Wie berichtet, haben sich die Regierung und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in der vierten Verhandlungsrunde auf eine Gehaltserhöhung von 2,33% geeignet.
Die Gehaltstabelle für 2018 wurde von der ÖLI entsprechend aktualisiert.
Gary Fuchsbauer hat die Tabellen kompakt auf ein A4-Format eingepasst, damit ihr sie einfach für euch ausdrucken könnt und, was uns sehr freuen würde, sie auch für eure KollegInnen im
Konferenzzimmer aufhängt. Die Auflösung ermöglicht auch einen A3-Ausdruck in guter Qualität.
Bitte teilt uns auch mit, falls sich ein Fehler durch die Aktualisierung eingeschlichen hat oder weitere wesentliche Zahlen der LehrerInnenbesoldung gewünscht werden.
Seit 01.01.2008 haben laut (§20b GehG) alle Kolleg/innen, welche das Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, auch Anspruch
auf Fahrtkostenzuschuss.
Die Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Dienststelle muss mehr als 20 km (wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist: mehr als 2 km) betragen.
Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für jeden vollen Monat
bei einer Fahrtstrecke |- 1.2.17 |ab 1.2.17|
über 20 bis 40 km |18,63 € | 19,63 € |
über 40 bis 60 km | 36,84 € | 38,81 € |
über 60 km | 55,08 € | 58,02 € |
Wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale) beträgt der FKZ für einen Monat
bei einer Fahrtstrecke |- 1.2.17 |ab 1.2.17 |
2 bis 20 km | 10,40 € | 10,68 € |
über 20 bis 40 km |40,23 € | 42,38 € |
über 40 bis 60 km | 70,02 € | 73,76 € |
über 60 km | 100,- € | 105,34 € |
Das Bundeskanzleramt hat zur Vordienstzeitenan-rechnung, zum Vorbildungsausgleich usw. für die Berechnung des Besoldungsdienstalters (endlich) ein Rundschreiben versandt.
Es geht um die Umsetzung der Bundesbesoldungs-reform 2015, die mit dem Ersatz der Besoldungsrele-vanten Messgröße „Vorrückungsstichtag“ durch das „Besoldungsdienstalter“ und die Anrechnung der Vordienstzeiten von Grund auf neu regelt.
Deshalb war für die praktische Umsetzung der neuen Gesetzeslage eine Neudefinition der Richtlinien durch das Bundeskanzleramt für die Anrechnung der Vordienstzeiten und des Vorbildungsausgleiches für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters, dringend erforderlich.
Leider legt das BKA das Gesetz, dem Spargedanken folgend, sehr restriktiv aus. Zumindest wird diesbezüglich eine Gleichbehandlung aller Betroffenen angestrebt. Denn Abweichungen von den Richtlinien und Grundsätzen durch die Dienstbehörden und Personalstellen sollten, wenn möglich, „zur Wahrung des einheitlichen Vollzugs und der Gleichbehandlung aller Bediensteten vor dem Gesetz“ nur im Einzelfall und nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die ein Abgehen von diesen Richtlinien unumgänglich machen, möglich sein.“ Die Gründe für ein Abgehen von den Grundsätzen müssen entsprechend umfangreich dargelegt und zu dokumentiert werden.
Geschäftszahl: BKA-921.000/0027-III/5/2016
Titel: Rundschreiben über die Anrechnung von Vordienstzeiten
30.08.2016
Seit neuem Besoldungsrecht 2015 gibt es keine Anrechnung von Ausbildungszeiten mehr. Der Einstieg erfolgt also ins Gehaltsschema bei der niedrigsten Stufe.
2 Ausnahmen:
Es werden bisherige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst (in Österreich oder in Europa von Türkei bis Norwegen) angerechnet.
Auch Erfahrungszeiten in der Privatwirtschaft bis zu maximal 12 Jahren werden angerechnet, wenn sie entweder den Einstieg in den Lehrberuf erleichtern oder eine bessere Ausübung des Lehrberufs erwarten lassen.
Dazu gibt es eine Durchführungsbestimmung - siehe Download.
Sondervertragsrichtlinie für Vertragslehrpersonen in "Mangelfächern" an BMHS ab dem SJ 2015/2016
Geschäftszahl: BMBF-715/0006-III/5/2015
Als Download die konsolidierte Fassung (Abänderungsantrag ist eingearbeitet) des Nationalrats-Beschlusses bezüglich Gehalts-gesetz - Vorrückungsstichtag.
Detailinformationen zur Gehalts- und Zulagentabelle im Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG Seite 19 ff