COVID-19
Erlässe des BMBWF
und andere
28. August 2021
Stadt Wien etabliert "Alles gurgelt" an Schulen! Maßnahmenpaket. PK Gesundheitsstadtrat
Hacker, Bildungsstadtrat Wiederkehr und Bildungsdirektor Himmer
Die PCR-Tests von "Alles gurgelt!" werden flächendeckend an den Wiener Schulen eingeführt. Gegurgelt wird allerdings nur, wo der Test im Freien stattfinden kann. In den Schulräumen wird stattdessen per Mundspülung auf COVID 19 getestet. [Nur zu 64 Prozent wirksam! Anm. PSt]. PCR-getestet werden in Wien auch Lehrer*innen und die anderen Schulbeschäftigten an den Standorten.
PK-Originaltext:
"Testungen von SchülerInnen und Lehrkräften im Schulalltag
Konkret gestaltet sich der Testablauf an der Schule wie folgt: Alle Personen, die nicht schon zu Hause
mittels Webapp gegurgelt haben, können in der Schule die Probe mit Mundspülung vornehmen. Die
Probe wird dann sofort in die Abgabeboxen eingeworfen. Die Schulen werden hierfür natürlich
flächendeckend mit Abholbehältnissen und Gurgelkits entsprechend dem Bedarf ausgestattet. Die
Auswertung erfolgt im Vertragslabor der Stadt Wien im Rahmen des Projekts „Alles gurgelt!“. Die
Ergebnisse liegen innerhalb von 24 Stunden vor."
Für Kindergärten wird die Ausweitung der "Lutscherteststudie" versprochen.
PSt
25. August 2021
COVID-19-SCHULVERORDNUNG 2021/22https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_374/BGBLA_2021_II_374.html
oder als PDF (10 Seiten)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_374/BGBLA_2021_II_374.pdfsig
BMBWF-Erlass Sichere Schule
https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:a40adb1f-c188-4b2e-8e82-14bd054ff636/erlass_sichereschule_20210825.pdf
ABSCHLIESSENDE PRÜFUNGEN SCHULJAHR 2020/2021
Information zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen Haupttermin 2021
SCHULBETRIEB ab 17. Mai 2021
Erlass vom 10. Mai 2021
Die Ergänzungen Änderungen sind GRAU hinterlegt.
Hannes Grünbichler
7. Mai 2021
BMBWF: Distance Learning weiterhin möglich. Auf Seite 12 unter Punkt 7. steht in
Beilage_I_Information_zur_Beurteilung_der_abschließenden_Prüfungen_im_Haupttermin_2021_end.pdf
"Schulen können, sofern es zur Reduktion des Infektionsrisikos am Schulstandort und während der abschließenden Prüfungen erforderlich ist, Distance-Learning
vorsehen. Die Grundlage dafür schafft § 34 Abs. 3 C-SchVO i.d.g.F; „die Schulbehörde kann durch Verordnung befristet eine Ausweitung oder ein Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen,
Schulstandorte oder Teile von diesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung anordnen“.", was offenbar hiermit das BMBWF als oberste Schulbehörde getan
hat.
SCHULBETRIEB 12. - 16. April: Abschlussklassen im Präsenzunterricht, alle andere in ortsungebundenem Unterricht. Die ganze Verordnung - kurze
Geltung?
12. April 2021:
Der Schulbetrieb: Anwesenheiten - unterrichten - abschließend und fortlaufend prüfen usw. - Das ganze BMBWF-Verordnungskonvolut zum Download.
GESUNDHEITSDIENST DER STADT WIEN: SCHUL- UND KINDERGARTENLEITUNGEN SOLLEN PERSONALDATEN FÜR EINLADUNG ZUR CORONA-IMPFUNG
SENDEN
UNTERRICHT AB 08. FEBRUAR 2021
Zusätzliche Erläuterungen des BMBWF zum Corona-Erlass: Unterricht ab 8. Februar 2021
UNTERRICHT AB 25. JÄNNER: Ortsungebunden für alle Schulen
UNTERRICHT IN SEKUNDARSTUFE II bei AMPELPHASE ORANGE
DOKUMENTE ZUR WIEDERAKTIVIERUNG DER SCHULEN
DOKUMENTE
ZU DISTANCE LEARNING, COVID-19 MAßNAHMEN, RISIKOGRUPPEN
Aussendung des ZA-BMHS zur Situation von Lehrer*innen, die RISIKOGRUPPEN angehören: "Natürlich dürfen sie daheimbleiben! Es gelten die Ankündigungen des Ministers!"
Zusammenfassung der COVID-19 Maßnahmen für die Schulen.
Erstellt von der ÖLI-UG/STELI-UG
Information zu Beiträgen der Eltern für Kinder in GTS und Schüler*innenheimen des Bundes
Erlass des BMBWF vom 31. März 2020: