Die PV achtet auf die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen (PVG § 2) und hat vor allem bei der Diensteinteilung Rechte (§ 9 (2) b). Die Gewerkschaft bemüht sich um Verbesserung der Bestimmungen, bietet Berufsrechtsschutz und verhandelt auch unsere jährlichen Gehaltserhöhungen. Bei den PV-Wahlen dürfen alle Landes- bzw. Bundeslehrerinnen und -lehrer wählen. Dort wo es auch Gewerkschaftswahlen gibt, sind bei diesen nur GÖD-Mitglieder wahlberechtigt (Beitritt:...