Artikel mit dem Tag "Zeitkonto - Ansuchen bis 30. September: info zum Zeitkonto-Modell"



Zeitkonto Bild:spagra
Info für PädagogInnen · 14. September 2018
Zeitkonto (§ 61 Abs. 13 bis 19 Gehaltsgesetz): Erklärung ist bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres Für Lehrer/innen gibt es das Zeitkonto-Modell seit dem Schuljahr 2009/10 Und so funktioniert es: Mehrdienstleistungen werden auf Wunsch der/s Lehr/in nicht ausbezahlt, sondern als Zeitguthaben (Zeitkonto) gespeichert. Der Verbrauch des „angesparten“ Zeitguthabens erfolgt grundsätzlich nur in Form einer mindestens 50%-igen Freistellung für ein ganzes Unterrichtsjahr. Nicht...