News Archiv 2015 Jänner - März
Finnischer Bildungsexperte Pasi Sahlberg: Pisa ist nicht ausschlaggebend für Bildungsreform
Ein aufschlussreiches Interview mit dem finnischen Bildungsexperten Pasi Sahlberg im Kurier.at (2.4.15). Er informiert über den Inhalt, die Motivation und die Ziele der neuen finnischen
Bildungsreform, dem neuen nationalen Bildungsrahmen.
Spannend ist seine Antwort auf die Frage: Das heißt, die schlechten Pisa-Ergebnisse von 2012 waren für die Reform nicht ausschlaggebend?
Wenn Finnland sein Bildungssystem ändert, nur um besser bei den Pisa-Tests abzuschneiden, würde man das so handhaben wie es auch alle anderen Staaten handhaben: Noch
mehr Zeit und Geld in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften investieren. Aber die Finnen machen es anders: Zeit, die sonst für den fächerzentrierten Unterricht gedacht ist, wird nun
umverteilt. Was heißt das? Die traditionellen Fächer sollen zu einem Ganzen integriert werden. Statt Mathematik, Geschichte und Co. werden nun Themen wie "Europäische Union" gelehrt. Die Finnen
nennen es „Phänomen“-Unterricht.
Von Finnland lernen heißt siegen lernen. In der Bildungspolitik gilt dieser Satz schon lange als Erfolgsrezept. … noch ein weiter Weg für Österreich …
Die Ministerin gibt Fehler bei den VWA zu - und reagiert: Wie die Arbeit bewertet wird, bleibt den LehrerInnen überlassen: „Auch Unter- und Überschreitungen bilden kein ‚K.O. –
Kriterium’. Die Verantwortung für die Beurteilung der Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion) liegt bei der betreuenden Lehrkraft.“
Und den Empfehlungen von Harald Walser,
NR-Abgeordneter der Grünen, an die Verantwortlichen im Bildungsministerium, schließen wir uns gerne an:
• eine deutliche Vereinfachung der formalen Vorgaben …
• eine Verringerung des Umfangs
• mindestens ein (besser zwei) Monat früherer Beginn- und Abgabetermin.
Editorial von Gary Fuchsbauer
Liebe KollegInnen!
Die GÖD-Bundeskonferenz hat am 26.3. zugestimmt, dass der Text zur Reparatur des neuen Besoldungsrechts wie in den letzten Wochen verhandelt, in Begutachtung geht. Es besteht daher Gelegenheit,
den 49-seitigen Text zu begutachten. Die wesentlichen Änderungen = Verbesserungen gegenüber dem NR-Beschluss vom 21.1.2015:
- Zivildienst wird in voller Länge angerechnet,
- freiwillig verlängerter Präsenzdienst wird künftig
ein Dienstverhältnis und somit als öffentliche Vordienstzeit angerechnet.
- Für die Zeit von der 1. bis zur (vorgezogenen) 2. Biennalvorrückung nach Februar 2015 wird eine (etwas kompliziert berechnete 2.) Wahrungszulage bezahlt, die dazu führt, dass niemand durch die
Überleitung einen Verlust erleiden wird. >>>
weiter lesen
>>> Download Kreidekreis 3/15
Der Text zur Reparatur des neuen Besoldungsrechts geht in die Begutachtung.
Die Regelung im aktuellen Begutachtungstext garantieren, dass niemand durch die Überleitung in das neue Besoldungssystem einen Verlust erleidet.
Die wesentlichen Änderungen sind wirkliche Verbesserungen gegenüber dem NR-Beschluss vom 21.1.2015, aber bezüglich der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages gibt es leider keine Änderung.
>>> Eine Analyse von Gary
Fuchsbauer
Der Erfolg der ÖVP bei der Regierungsklausur wird relativiert, das restriktive neoliberale Budget ist eher doch ein Naturgesetz, sozialdemokratische Initiativen eher nicht. BM Heinisch-Hosek
"würde gern", "hätte gern" und "das Budget gibst nicht her".
Ein
Interview im derStandard.at von Lisa Kogelnik und Karin Riss (26. März 2015, 17:31)
Heinisch-Hosek: "Ghettoklassen wird es nicht geben"
Die Ministerin ist gegen separate Klassen für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen, an Neuer Mittelschule hält sie fest …
Laut einem Bericht des kurier.at hat
sich die GÖD und Regierung auf einen Kompromiss geeinigt.
Wie der aussieht werden wir wohl erst erfahren, nachdem Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer die Bundeskonferenz der Beamtengewerkschaft darüber informiert hat. Dies soll laut
diepresse.com noch heute geschehen. Beamtenstaatssekretärin Steßl
informierte bereits die Presse, dass durch "technische Anpassungen im neuen Besoldungssystem die … Abweichungen bei künftigen Gehaltssprüngen in der Lebensverdienstsumme ausgeglichen" werden.
Der Auszahlungsrhythmus werde verschoben, sie Summe des Lebenseinkommens bleibe aber gleich.
Nichts Positives zu berichten.
Die wichtigsten Themen:
Verwaltung:"Verländerung“ der Lehrer/innen: Die Länder sollen die Verwaltung übernehmen, die Steuerung bleibt beim Bund. Dazu Michael Völker im derStandard.at „Die Pervertierung der Autonomie“: ... der Föderalismus feiert fröhliche
Urständ.
Das ist nicht neu. Die ÖLI-UG berichtete schon ausführlich darüber: „…Bildungsdirek-tionen …. direkt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau zu unterstellen.“
Schulautonomie: Die Verantwortung wird an die Schulen delegiert und damit sollen alle Probleme gelöst werden, auf die die Regierung keine Antwort findet: Sprachförderung,
Politische Bildung und Mitwirkung der Eltern.
"Ghettoklassen": Kinder mit "Sprachdefiziten“ sollen erst nach dem Besuch einer "vorbereitenden Klasse" in das Regelschul-System einsteigen können. Heftige Kritik kommt von
Sprachwissenschaftlern. Schüler/innen mit mangelhaften Deutschkenntnissen in einer getrennten Klasse zusammenzustecken ist sicher nicht zielführend und wirkt zusätzlich stigmatisierend. Eine
„Ghettoklasse“ eben.
Politische Bildung: Ein eigenes Fach „Politische Bildung“ sei nicht geplant, berichtet Günther Oswald, Maria Sterkl und Michael Völker im derStandard.at, denn das hätte 100 Millionen
Euro gekostet, wofür das Geld fehlt. Politische Bildung soll als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe verankert werden, darf aber nichts kosten. Schulautonomie macht es möglich.
Verpflichtende Mitwirkung der Eltern: Die Regierung möchte Strafen für Eltern verankern, die ihren schulischen Verpflichtungen nicht nachkommen. Aber so ganz traut sich die
Regierung dann doch nicht. Also wird es den Schulen überlassen, ob und wann sie die Eltern mit Strafen in ihre Pflicht zwingen.
Siehe auch wienerzeitung.at
Staatssekretärin Steßl legte heute erstmals und „freiwillig“ einen Monitoring-Bericht für Beamten-pensionen vor. Und der kann sich sehen lassen, vor allem was die Entwicklung des
Pensions- antrittsalters der Lehrer/innen betrifft.
Wie derStandard.at (23.03.2015) berichtet, ist das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamten
im Vorjahr um 10 Wochen auf 60,9 Jahre angestiegen und damit gehen die Beamten um 1,3 Jahre später als ihre Kollegen in der Privatwirtschaft in Pension. Die
Lehrer weisen den höchsten Anstieg auf - sie gingen 2014 im Schnitt um 11 Monate später als im Jahr davor mit 62 Jahren und zwei Monaten in Pension.
Auffallende Unterschiede zwischen den Berufsgruppen verzeichnet der erste Monitoring-Bericht auch bezüglich der Pensionierungsgründe. So ist im Verwaltungsdienst die Zahl der
Dienstunfähgkeitspensionierungen (-28,9 Prozent) deutlicher zurückgegangen als im Bundesdienst insgesamt (-12,9 Prozent). Bei den Lehrern gingen die vorzeitigen Pensionierungen kräftiger zurück
(-76 Prozent) als im allgemeinen Bundesdienst (-67,7 Prozent). .....
Der Vergleich der aktuellen Bildungspolitik in Finnland und Österreich macht betroffen. Finnlands Bildungsreformpolitik ist seit Jahrzehnten innovativ und erfolgreich. In Österreich erfahren wir seit Gehrer genau das Gegenteil: Keine Innovation, kein qualitativer Fortschritt sondern finanzielles Aushungern der der öffentlichen Bildungseinrichtungen und peinliche parteipolitische Streitereien. Dieser Vergleich macht alle Testungen überflüssig. So werden wir die Finnen in der Bildung ihrer Kinder nie und nimmer einholen.
Aktuelles Beispiel finnischer Bildungspolitik:
Finnland schafft Schulfächer ab
Französisch, Mathematik, Geschichte – Schulfächer gehören in Finnland bald der Vergangenheit an. Neu sollen Themen unterrichtet werden.
Ein Bericht von 20min.ch
Finnland ist der traditionelle Stundenplan passé: Anstelle von Fächern sollen bald nur noch Themengebiete unterrichtet werden – «Phänomene», wie es die Finnen nennen. Dadurch sollen Schüler
bei dem, was sie lernen, einen Bezug zum echten Leben herstellen können. Die Frage «Wozu lerne ich das überhaupt?» erübrigt sich. ………
Aktuelles Beispiel österreichischer Bildungspolitik:
Bildungsbudget: „Mit Vollgas gegen die Wand!“
Bildung: 2016 fehlt eine halbe Milliarde - Kampf ums Geld: Die Bildungsministerin muss mit dem Finanzminister rasch eine Lösung finden.
Ein Bericht im kurier.at und Harald
Walser
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat ein veritables Problem: Sie braucht für ihr Ressort deutlich mehr Geld als sie budgetiert hat.
Ihrem Ministerium sind jährlich rund acht Milliarden Euro aus dem Budget zugewiesen. Doch für 2015 hat sie eine Budgetlücke von rund 342 Millionen Euro. Diese Summe steigt nach
KURIER-Informationen im nächsten Jahr auf rund 550 Millionen Euro an, 2017 dürfte die Lücke auf knapp unter 600 Millionen Euro anwachsen. .......
Arbeiten im Alter
Interview im Ö1 Mittagsjournal
(23.03.15) mit dem Wirtschaftssoziologen Jörg Flecker
Wie soll Arbeit im Alter aussehen - und hat die Politik darauf Antworten? Der Wirtschaftssoziologe Jörg Flecker meint, ein Umdenken ist gefragt, vor allem von Seiten der Arbeitgeber. Zum
ÖVP-Vorstoß, die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsalters vorzuziehen, meint Flecker, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, die ein längeres Arbeiten überhaupt möglich macht. Und
„das sollte man vorher tun, bevor man über die Verlängerung des Erwerbslebens redet.“
Interessant ist der Vergleich mit dem finnischen Pensionssystem. Wieder einmal führen uns die Finnen vor, wie innovative Reformen, die allen Vorteile bringt, aussehen.
Link zur Audio-Datei:
Beschlussreifer Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten,
die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Bildungsanstalten
geändert werden.
Manövrieranleitung für maroden Bildungstanker
Lisa Nimmervoll - derStandard.at 21. März 2015
Drohendes Durcheinander auf Länderebene
Klare Worte des IHS-Experte Lassnigg: Er warnt vor "absurdester" Verländerung.
Auf der Not-to-do-Liste ganz oben steht für Lassnigg auch die vorerst bis Sommer vertagte "Verländerung" aller Lehrerinnen und Lehrer, also die Verschiebung in die Zuständigkeit der Länder -
bei weiterer Finanzierungspflicht des Bundes. Das wäre für den IHS-Experten "das Absurdeste, was man machen kann, vor allem, wenn die Rufe nach mehr Autonomie für die Schulen ernst genommen
werden sollen. Schulautonomie und Verländerung schließen sich aus", sagt Lassnigg: "Wenn man die Autonomie wirklich in Gang bringen will, dann braucht man dafür sinnvolle, starke Regeln, die der
Bund zentral aufstellen muss. Auf Länderebene kommt nur ein Durcheinander heraus."
Stichworte/Schlagzeilen
Bildung kostet. NMS ist keine sozial-integrative, fördernde Gesamtschule. Bundesweit einheitliche Verwaltung, keine "Verländerung". Schulautonomie braucht demokratische Mitbestimmung der
LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen! Gewähltes Schulleitungsteam auf Zeit, LehrerInnenteams Schulversammlung, Stärkung der Personalvertretungsrechte und Teil-Freistellung der DAs.
Eine
Analyse des „Geheimpapiers“ der Expert/innengruppe BMBF, BKA, LSR NÖ, T, K, B + IV von Reinhart Sellner
Zusammenfassung der Analyse:
Expert/innenempfehlung –
Zwischenstand 3:0 für Föderalistan
Länder erhalten Zuständigkeit für die „operative Umsetzung“.
Sie bekommen Kompetenzen auch für Bundesschulen und alle LehrerInnen, für Ressourcenvergabe, LehrerInnenanstellung, DirektorInnenbesetzung, Schulentwicklung, Standortfragen, Akkreditierung von
Privatschulen …
Bund übernimmt „Die zentrale Steuerung“. Folge ist eine Reduzierung auf Gesetzgebung (Rahmengesetze), Standardisierungen, Strategie-Konzepte und Kontrolle im Nachhinein (auf Basis von
Länder-Controlling).
Bund zahlt, Länder verwalten, vergeben diese Mittel und leiten die Schulen
Die autonome Schule definiert sich durch „die bedarfsgerechte Gestaltung“ und wird von den Ländern regiert, die SchulleiterInnen einsetzt und „anleitet“. Eine „Autonomie“ ohne Eigenverantwortung
für operative standortbezogene Umsetzung und ohne demokratischen Mitbestimmungsrechte (keine Wahl der Leitung, keine Rechenschaftspflicht gegenüber Schulkonferenz L, E, S), ohne Einbindung der
Gemeinde. >>> gesamte Analyse
Unter dem Titel FREIRAUM FÜR ÖSTERREICHS SCHULEN gibt die Expert/innengruppe Schulverwaltung „Empfehlungen zur neuen Steuerung“.
Die Schulautonomie soll den Schulen Freiheit in der Gestaltung, Einheitlichkeit in den Grundsätzen und Schlankheit in der Umsetzung bringen.
Klingt gut, aber bei genauer Analyse des ministeriellen „Geheimpapiers“ zeigt sich die wahre Intention der Expertengruppe: Die Schulautonomie NEU - alle Macht den
Landeshauptleuten!
Auszug aus dem Expert/innenpapier: Autonome Schulen benötigen einen Ansprechpartner für die Sicherstellung der Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Unter Berücksichtigung dieses
Ziels und dem Ziel einer klaren Trennung zwischen zentraler Steuerung und operativer Umsetzung soll letztere für alle autonomen Schulen in einer neuen Einrichtung, den Bildungsdirektionen der
Länder, erfolgen. Dieses ist verfassungsrechtlich zu verankern, von den Ländern einzurichten und direkt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau zu unterstellen.
Für die ÖLI-UG ist klar: NICHT MIT UNS!
Verhandlung vor dem Landesgericht Wien am 18.3.2015 bestätigt OGH-Spruch:
Die Zusammensetzung eines GÖD-Vorstandes ohne UG ist statutenwidrig
Das Ergebnis des gestrigen Verhandlungstages: Die „schwarze“ GÖD will die Ausgrenzung der parteiunabhängigen GewerkschafterInnen (UGÖD) aus dem GÖD-Vorstand bis zum nächsten Bundeskongress
(Oktober 2016) fortsetzen.
Die GÖD-Spitze will keinen Parteiunabhängigen im großkoalitionären Vorstand, keine Anträge und keine Information der KollegInnen aus dem Vorstand, dessen Sitzungstermine, Tagesordnungen und
Beschlüsse vertraulich sind und den Mitgliedern höchstens im Nachhinein bekannt werden, wenn das dem GÖD-Vorsitzenden Kollegen Neugebauer verhandlungstaktisch opportun erscheint.
Die Verweigerung der statutengemäßen Konstituierung des Vorstandes benachteiligt die in Gewerkschaft und Personalvertretung engagierten KollegInnen der UGÖD und ihre WählerInnen:
• angemessene Vertretung in Organen der GÖD,
• Recht auf Informationen, auf Mitwirkung und gewerkschaftliche Infrastruktur
• Fraktionsstatus in allen Bereichen der GÖD
>>> weiterlesen Presseaussendung UGÖD
>>> Für eine demokratische Gewerkschaft der Mitglieder >>> Gemeinsam für die Interessen der KollegInnen – Join the Union, change the Union!
Ein Schmankerl aus der FPÖ-Ecke zum Thema „Deutschgebot“ in Schulen.
Für den FPÖ Bildungssprecher Walter Rosenkranz ist ein „Deutschgebot“ in der Hausordnung durchaus vorstellbar. Seine Begründung: „Warum sollte in einer Hausordnung ein Rauchverbot möglich sein, ein Deutsch-Gebot aber nicht?“(OTS Rosenkranz). Weil jede andere Sprache als Deutsch so gesund-heitsgefährdend ist wie das Rauchen, oder was….. ?
Eine passende Antwort der Initiative "Wirtschaft für Integration":
Mehrsprachigkeit ist ein Riesenplus. Wer das in Frage stellt oder Sprachen in „gut“ und „böse“ einteilt, irrt. „SAG’S MULTI!“ ist der beste Beweis dafür, Herr Rosenkranz!
Der ÖGB frohlockt: Gemeinsam haben wir die größte Steuerreform seit 40 Jahren auf Schiene gebracht. Eine Steuerreform mit einer deutlichen Entlastung der unteren und mittleren
Einkommen.
Schade, dass es nicht stimmt. Denn was hier die Regierung vorgelegt hat, ist keine Steuerreform, sondern bestenfalls eine Tarifanpassung, mit der darin enthaltenen Logik,
dass vor allem die Großverdiener/innen deutlich mehr davon profitieren und keine Strukturanpassungen und dringend erforderliche Reformen umgesetzt werden.
Wie bereits des Öfteren auf dieser Seite erläutert, ist diese Steuersenkung unsozial mit einem teuren Steuergeschenk für die Großverdiener/innen.
Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von € 1.500,- beträgt die Steuerentlastung magere € 484,56 pro Jahr. Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen, bringt die Steuerentlastung € 2.200,--
Die Gegenfinanzierung ist peinlich schwammig und unrealistisch und wird deshalb wohl oder übel den Finanzminister zu weiteren Kürzungspaketen motivieren – wie bisher auf Kosten der Menschen, die
eh schon wenig haben.
Was bringt die „Steuerreform“? Vergleichsrechner des ÖGB:
Weil die neue Matura zu wenig Literatur vorsehe, tagt bereits vor der ersten Zentralmatura eine eigene Expertengruppe am zuständigen Bifie. Abgesehen davon, dass
dies sicher nicht zu früh ist und man sich endlich dringend auch über alle anderen Teilbereiche der neue Zentralmatura viele Gedanken machen sollte, darf man sich wieder einmal nur wundern, dass
die Bifie-Experten just jene Fehler, die sie bisher am laufenden Band produziert haben, jetzt (wieder einmal) selber reparieren sollen. Nach dem Motto: Intelligente Menschen machen immer neue
Fehler, weniger intelligente immer dieselben. Begründen sie damit ihren Expertenstatus?
Ö1 Morgenjournal, 11.3.2015 Regina
Pöll
Kaum läuft die Zentralmatura an, soll sie auch schon wieder reformiert werden. Konkret könnte die Literatur bald aufgewertet werden, das zumindest prüft eine neue Strategiegruppe am
Bundesinstitut Bifie. Ihr Ziel ist es laut Bifie-Direktor Jürgen Horschinegg, zu schauen, wie die Literatur-Fragen gewählt werden und funktionieren. Anschauen müsse man sich auch mögliche
Veränderungen im Unterricht in Richtung Ende des Bildungsganges. .....
Die ÖLI-UG hat für die BesucherInnen des heutigen BundeslehrerInnentages 2015 einen Fragebogen zu folgenden Themenbereichen erstellt:
Weil uns die Meinung unserer Gäste auf der Homepage aber ganz beson- ders interessiert, würden wir uns sehr freuen, wenn auch ihr diesen Fragebogen online ausfüllt.
>>> zum Fragebogen >>>
Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir, die oberösterreichische LehrerInneninitiative, bitten dich um deine Stellungnahme/Meinungs¬äußerung zu Themen, von denen wir annehmen, dass sie uns alle
beschäftigen. Die Ergebnisse werden von uns ausgewertet, publiziert und fließen in unsere Arbeit ein.
LINZ - Donnerstag, 12. März 2015
Volkshaus Ebelsberg, Kremsmünsterer Str. 1
Sprache als ein Schlüssel zum Miteinander
Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg mit Nicola und Thomas Abler, www.friedisch.at
Was die ÖLI-UG will.
Gespräch mit
R. Wimmer, G. Fuchsbauer u.a. ÖLI-MandatarInnen
Programm:
8:45: Büchertische, Info-Stände, Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen von ÖLI-UG und UBG
9:00: Begrüßung, Info von ÖLI-UG und UBG
9:15: Info zu den zwei folgenden Arbeitsgruppen
9.30-12.30: Arbeiten in den Gruppen:
a) Gewaltfreie Kommunikation für LehrerInnen kennenlernen & ausprobieren
b) „Was die ÖLI will“ (Gesprächsergebnisse im Kreidekreis veröffentlichen)
12:30: Mittagessen – Möglichkeit zum weiteren Gedankenaustausch
13:30: Schulung für (neue) DA-/VPA-/GBA-Mitglieder mit Gary Fuchsbauer
In seinem aktuelle Blog (10.03.2015)
„Mehr Schulautonomie oder doch mehr Macht-politik!? Über eine raffinierte Auftragsarbeit im Dienste der Landesfürsten“analysiert Mathias Strolz das Konzept “Freiraum für
Österreichs Schulen“, das die von der Bildungsministerin eingesetzte “Expert/innengruppe Schulverwaltung” erarbeitet hat. Grundsätzlich findet Strolz das Papier lobenswert (beachtlichem
Sachverstand und Engagement), stellt aber fest, bei genauerem Hinsehen verpufft die Freude jedoch komplett. Es handelt sich leider um eine raffinierte Auftragsarbeit im Dienste ihrer
Herren – der Landesfürsten.
Denn im Detail stecken echte Hämmer: Der machtpolitische Zugriff der Landeshauptleute auf die Schule soll total werden.
Unabhängige Gewerkschafter/innen UGÖD zu NMS-Evaluation, Autonomie, Bundeskompetenz für alle Schulen und LehrerInnen
von Sellner, Fuchsbauer, Gessmann,
Mayr
Die Neue Mittelschule ist keine sozial-integrative, fördernde Gesamtschule. Von der Landespolitik bestellte DirektorInnen sind keine Garantie für autonom-demokratische Selbstverwaltung von
Schulen.
Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD sind
- für einheitliche Bundeskompetenz für Schulen und Schulentwicklung und für
LehrerInnen,
- für Bildungsdirektionen als nachgeordnete Behörden,
- für gemeinsame, sozial-integrative Pflichtschule und
- für eine demokratische, vom Zugriff der Landes-Parteien freie Schulautonomie
NMS am unveränderten Nebeneinander von Hauptschule und Gymnasium gescheitert >>> weiter lesen
Noch keine Einigung zwischen GÖD und Steßl
News.orf.at
Auch die heutige Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl über einen Ausgleich der Verluste, die den Beamten durch das neue
Besoldungssystem drohen, brachte kein Ergebnis.
Die angedrohten Kampfmaßnahmen der GÖD sind derzeit kein Thema mehr, weil dem Vernehmen nach der von Neugebauer geforderte konkrete Vorschlag jetzt vorgelegt wurde.
Neugebauers Drohung mit Kampfmaßnahmen sei derzeit nicht aktuell, hieß es aus der GÖD. Solange man den Eindruck habe, dass die Verhandlungen sinnvoll und konstruktiv verlaufen, sei das kein
Thema.
Vereinbart wurde eine Fortsetzung der Gespräche, in die auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eingebunden ist. Einig ist man sich jedenfalls, dass eine Lösung mit 1. Juli in Kraft
treten soll, weil dann die erste Vorrückung für die Beamten wirksam werden kann, mit der ihnen Verluste drohen könnten.
Inwiefern werden unsere Lehrer und Schüler davon profitieren?
Günter Brus: Vortrag und Foto-Dokumentation
über eine pädagogisch geprägte Finnland-Reise
Donnerstag, 12. März 2015, 17:10
Berufsschule EVT, 2. Stock - Raum 254
1060 Wien, Mollardgasse 87 Eintritt frei
Günter Brus behandelt Unterschiede in den Bildungs-systemen - im Speziellen - von Finnland und Österreich.
Verländerung der Lehrer bis Sommer vertagt: "Der Teufel steckt im Detail"
derStandard.at 3. 3. 2015, 19:34 Lisa Nimmervoll
Arbeitsgruppe diskutierte "Grobpapier" zur Schulautonomie
Dienstag am Nachmittag traf sich die rot-schwarzen-Länder-Bund-Bildungsreform-gruppe – BM Heinisch-Hosek, KM Ostermayer, IM Mikl-Leitner, LH Pröll, LH Haslauer, LH Niessl, LH Kaiser und
Staatssekretär Mahrer. Offizielles Thema war die Schulautonomie, die Verländerung der Lehrer/innen spielte laut BM Heinisch-Hosek nur eine „Nebenrolle“. Und weil laut Mahrer der
„Teufel im Detail steckt“, wollen sie bis zur Jahresmitte weiter über das "Grobpapier" nachdenken.
Verländerung – alles unklar:
Pröll und Niessl wähnten sich noch am Montag in Sachen Verländerung kurz vor dem Ziel. Nach der Sitzung meinte Pröll: "Es denkt niemand daran, das Anstel-lungsverhältnis der Lehrer zu
ändern. Es gibt Bundeslehrer und es gibt Landes-lehrer." Auch Niessl war nun der Ansicht, dass "es nicht die wichtigste Frage ist, wer Dienstgeber ist – wir müssen schauen, dass Bürokratie
abgebaut wird".
Eckehard Quin (FCG – AHS) warnte bereits letzte Woche: "Wenn man mit Verländerung meint, dass man Bundesbedienstete auf einmal zu Landeslehrern macht, dann wird das schwierig werden".
"Verbundlichung“ statt Verländerung schlägt Reinhart Sellner (UGÖD-ÖLI) und Heinrich Himmer (FSG - BMHS), vor.
So will auch der Rechnungshof alle Lehrer/innen beim Bund sehen: "Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung im Bildungsbereich in einer Hand zu konzentrieren.
Fix ist, es bleibt immer am Machtpoker zwischen Bund und Ländern.
Weitere Artikel und Kommentare zum Thema Verländerung >>>> im ÖLI-Forum
Expertenbericht:
Neue Mittelschule nicht besser als Hauptschule
Karin Riss - derstandard.at 3. März 2015, 19:44
Die Erwartungen in die NMS: Bessere Lehr- und Lernkultur, bessere soziale Kompetenz, bessere Leistung und mehr Chancengleichheit.
Nur bei der Lehr- und Lernkultur stellten die Wissenschaftler eine „verbesserte Schul- und Lernumwelt" fest. Die restlichen Erwartungen wurden „unzureichend umgesetzt“. Zudem
wurde die NMS nicht als "Ersatz sondern als Konkurrenz zu den etablierten Schulformen eingeführt“. >>> zum Artikel
Weitere Artikel und Kommentare zum Thema NMS - Evaluation >>>> im ÖLI-Forum
Presseaussendung Lauterach, 03.03.2015
derUnabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) und der Vorarlberger LehrerInneninitiative (VLI)
BundeslehrerInnen zu den Ländern?
Fallen Ministerium und SP um?
Wir kennen das Bestreben von Landeshauptleuten (Pröll, Pühringer u.a.), die Hochheit über alle LehrerInnen zu erlangen.
Was steckt dahinter? Die Landesfürsten wollen eine direkte Einfussnahme auf die Schulen und vor allem die LehrerInnen! Der Drang zur Machtausübung steht hier klar im Vordergrund.
Bisher gab es dazu ein klares Nein des Ministeriums und auch von SP-Seite. Derzeit scheint sich dieser Widerstand aufzulösen. „Von politsch Verantwortlichen darf man sich erwarten, dass sie
sich vorher über- legen, was das bringen soll. Was sind die Verbesserungen? Welche Folgen gibt es für die LehrerInnen und SchülerInnen und für die Schulorganisaton?“ gibt der Obmann der UBG
Gerhard Rüdisser, zu bedenken.
Die Länder haben bereits jetzt weitreichende Kompetenzen. „Wenn die Länder z.B. eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung oder Ganztagsschulen umsetzen wollen, können sie das
jederzeit. Die Verländerung der Bundesschulen würde bedeuten, neun unterschiedliche Bildungssysteme in einem kleinen Land wie Österreich zu etablieren,“ betont der BMHS-Vertreter Manfred
Sparr (VLI).
Was daran efzient sein soll, konnte bisher niemand plausibel erklären. „Schauen wir uns doch einmal jene Bereiche an, in denen die Länder und Gemeinden das Sagen
haben, wie bei den Kindergärten und den Musikschulen. Die funktonieren vor allem auf Kosten der dort beschäfigen Kindergartenpäda-gogInnen und MusiklehrerInnen, hohe
Stundenverpfichtungen und Lohndruck bei ohnehin niedrigen Löhnen sind dort an der Tagesordnung,“ bedauert AHS-Vertreter und Obmann der VLI Gerhard Pušnik. >>> weiter lesen
Wir erwarten vom Bund ein klare Darstellung, was die Verbesserungen
• für die Organisaton des Bildungswesens
• die LehrerInnen,
• die SchülerInnen
im Vergleich zur bisherigen Situaton sein werden.
> Was können Länder jetzt nicht tun, was sie nach der Verländerung machen können, welche Kompetenzen bekommen sie?
> Welche Belege und Beispiele gibt es, dass die Länder es besser und efzienter machen?
> Welche Qualitätssteigerung für das österreichische Bildungswesen ist zu erwarten?
Ulla Häußle Susanne Roithinger Gerhard Pušnik < ÖLI MandatarInnen AHS
Konzertierte ÖVP-Aktion fürs Durchsetzen der Verländerung aller LehrerInnen ist noch kein „Durchbruch“ (Pröll 2.3.2015).
von reinhart Sellner
SPÖ in schulpolitischer Dauerdefensive, ratlos, im Umfrage-Tief und drum vielleicht doch kompromissbereit (?)
Wenn die Pressemeldungen vom Sieg der ÖVP-Landeshauptleute stimmen, dann geht der Ausverkauf sozial-demokratischer Positionen der als Bildungsbewegung angetretenen SPÖ an die ÖVP weiter. Der
Finanzminister und die machtbewussten ÖVP-Landeshauptleute werden in dieser Frage vom SPÖ-Landesfürsten Niessl unterstützt und der Kurier titelt: „Alle Lehrer zu Ländern“.
Konzertierte ÖVP-Aktion
Herbeigeschrieben hat die „Revolution“ der Verwaltung aller125.000 LehrerInnen durch die 9 Bundesländer der ÖVP-nahe, im Mehrheitsbesitz von Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, Raiffeisen-Zentralbank und
UNIQA stehende KURIER am 27. Februar. Tags darauf, am 28. Februar, nahm ÖVP-Landeshauptmann Pühringer „im Ö1-Journal zu Gast“ den Ball auf und legte ihn für ÖVP-Landeshauptmann Pröll auf, der am
1. März in der ORF-Pressestunde den bevorstehenden „Durchbruch“ ankündigte und das ÖVP-Entgegenkommen auf einer Nebenfront der Steuerreform (Registrierkassenpflicht) als Junktim vorstellte.
>>>
weiter lesen
In Medienberichten ( z.B. derstandard.at ) wird wieder einmal die Drohung nach Verländerung aller LehrerInnen kolportiert.
Gerhard Pušnik, Obmann der Vorarlberger Lehrer/innen Initiative: "Wir sagen klar NEIN!"
Eine zukunftsweisende Schule wird es nicht geben, wenn das Bildungswesen zersplittert und aufgeteilt wird. Österreich braucht einheitliche bundesweite Richtlinien.
Was steht dahinter?
Landeshauptleute, wie Pröll und Pühringer gieren schon lange nach den BundeslehrerInnen aus AHS und BMHS. Sie wollen eine direkte Einflussnahme der Landespolitik auf die Schulen und vor allem die
LehrerInnen! Der Drang zur Machtausübung steht hier klar im Vordergrund. Bürokratie und Doppelgleisigkeiten können wohl kaum abgebaut werden, indem 9 Länderbürokratien gehalten werden.
Wir treten für eine klare Zurückweisung dieser Bestrebungen ein! Wir fordern alle PersonalvertreterInnen und GewerkschafterInnen auf, dagegen aufzutreten!
Erklärung von PV und GBA des Schulschiffs (Wien):
Boykott des 2. SQA-Themas als Protest gegen aktuelle Bildungspolitik
Wir sehen uns aus den angeführten Gründen gezwungen, die Bearbeitung eines zweiten Themas im Rahmen der Schul-qualität Allgemeinbildung (SQA) wegen Arbeitsüberlastung und aus Protest gegen die
aktuellen Vorgaben der Bildungs-politik zu verweigern. Wir sind bereit, mit den Verantwortlichen über die für uns mittlerweile untragbar gewordene Situation zu diskutieren.
Erklärung: Warum wir gegen die Bearbeitung eines zweiten Themas im
Rahmen der Schulqualität Allgemeinbildung (SQA) gestimmt haben
Weil dieser Text zu unseren Beiträgen über die Steuer-reform, Sparpakete und "Solidarität mit Griechenland" passt ....
Konstantin Wecker auf seiner FB-Seite
Liebe Freunde,
schon seit langem frage ich mich, weshalb es nicht jedem klar denkenden Menschen offensichtlich ist, dass jemand, der sich bereichert, weil er scheinbar aus Geld mehr Geld macht, schlicht zu den
Strauchdieben unserer Gesellschaften zählt, deshalb nämlich, weil dieser Galgenvogel bei derart wundersamer Geldvermehrung in Wirklichkeit nichts anders tut, als sich aus unbezahlt bleibender
Arbeit den Profit unter den Nagel zu reißen.
Weshalb es auch völlig falsch ist, die Armen, die Flüchtlinge, die Arbeitslosen und wen auch sonst noch mit derartigen Vorwürfen zu überziehen - so zum Beispiel geschehen bei Sloterdijk, der die
Reste unseres Sozialstaates als "Kleptokratie" bezeichnet hat, als "Herrschaftsordnung des Diebstahls", und gipfelnd in Begriffen wie "Schmarotzer" - so die BILD-Zeitung - oder "Parasiten" - so
der Ex-'Sozialminister Wolfgang Clement, SPD -, gipfelnd in Hetzvokabeln also, die zu den miesesten Entmenschlichungsvokabeln eines Adolf Hitler gegenüber den Juden gehörten. >>> weiter lesen
Dass die geplante Steuerreform vor allem die hohen Einkommen entlasten wird (siehe Grafik und Analyse) ist zwar absurd, wird aber von einer breiten Mehrheit schweigend zur Kenntnis genommen oder schlicht und einfach nicht verstanden. Das reicht den Nutznießern der neoliberalen Wirtschafts- und Budgetpolitik aber nicht. Mit Hilfe der ÖVP wollen sie „ihre“ Steuerreform“ mit der Fortsetzung von Sozialabbau und Sparpolitik finanzieren. Das trifft in erster Linie die Arbeitnehmer/innen mit geringem Einkommen und die armen Menschen, von denen es in Österreich viel zu viele gibt (10% mit starker Tendenz nach oben), die vom geplanten Steuerreformkuchen nur sehr wenig bis gar nichts abbekommen.
Dazu eine aktuelle Presseaussendung der UGöD zu Steuerreform:
Schluss mit dem Parteienhickhack auf Kosten der ArbeitnehmerInnen!
Sinnvolle Entlastung der ArbeitnehmerInnen zur Stärkung der Massen-kaufkraft geht nur mit Gegenfinanzierung über Vermögenssteuern
Wien (OTS) - Dass es eine Steuerreform braucht, die untere und mittlere Einkommen entlastet und Kaufkraft stärkt ist heute unbestritten. Anders ist es bei der Frage der Finanzierung: "Die
Profiteure der neoliberalen Wirtschafts- und Budgetpolitik wollen mit Hilfe der ÖVP erreichen, dass die ArbeitnehmerInnen sich die Lohnsteuerentlastung selber zahlen", stellt Reinhart Sellner,
Vorsitzender der Unabhängigen GewerkschafterInnen in der GöD (UGöD) zur aktuellen Steuerdiskussion fest: "Die ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst brauchen aber
keine Fortsetzung von Sozialabbau und Sparpolitik, sondern eine nachhaltige Gegenfinanzierung der Steuerentlastung durch eine Steuerstrukturreform mit vermögensbezogenen Steuern."
.....
Berechnung des Vorrückungsstichtags darf auch in laufenden Verfahren nicht mehr angewendet werden
In diesem Zusammenhang teilte das Bundeskanzleramt den
Dienstbehörden mit, dass seit dem 12. Februar 2015, „die Einstufung sämtlicher neu aufgenommener Bediensteter auf Grundlage des Besoldungsdienstalters zu ermitteln“ ist und „die
Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag in der letzten sowie in allen früheren Fassungen nicht mehr angewendet werden dürfen. Das betrifft sowohl zukünftige als auch alle laufenden
Verfahren. Sämtliche Anträge auf eine Neufestsetzung oder Verbesserung des Vorrückungsstichtages sind daher ab dem heutigen Tag als unzulässig zurück zu
weisen.“
Dazu meint unser Rechtsexperte Gary Fuchsbauer: Das bedeutet, aktuell kann niemand mehr um Neuberechnung des Vorrückungsstichtages ansuchen. Das BKA/BMUBF betrachtet alle vorliegenden
Ansuchen, die nicht vor dem 11.2.15 erledigt wurden, als hinfällig.
Im Gesetzestext steht, dass die Überleitung ins neue System ausschließlich nach der bisherigen Gehaltsstufe erfolgt. Aber man kann wohl um eine Neuermittlung des eigenen Besoldungsalters
(so heißt der neue Begriff) ansuchen.
Allerdings ist zweifelhaft, ob die Kolleg/innen, die vom alten ins neue System übergeleitet wurden, nun das Recht haben, das Besoldungsalter nach den neuen Bestimmungen neu berechnen zu
lassen. Es ist zu befürchten, dass es wohl wieder erst Prozesse für die Durchsetzung brauchen wird.
Aber wenn's niemand versucht, dann behalten jene Recht, die meinen, dass selbst der EUGH solche Neuregelungen akzeptiert, die zwar in sich gerecht sind, aber für jene, denen davor nach altem
Recht Unrecht geschah, keine Verbesserungsmöglichkeiten vorsehen.
Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG:
Dienst- und Besoldungsrecht - Personalvertretungsrecht - Pensionsrecht und mehr:Aktueller Stand: 23. 02. 2015 mit
Prüfungsgebühren für 2014/15: Kompakt auf einer Seite zum Aushängen oder weitermailen ...
Gehalts-/Zulagentabellen 2014 - 2015 (ALT- und NEURECHT) und mehr
APA/Presseaussendung GÖD:
GÖD-Vorsitzender: Regierung hat in bisher sieben Verhandlungsrunden kein konkretes Angebot zum Ausgleich von Verlusten durch neues Besoldungssystem vorgelegt
Wien (APA) - Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) droht der Regierung mit Kampfmaßnahmen. Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat der GÖD einen Ausgleich der durch das
neue Besoldungssystem drohenden Verluste zugesagt. Bisher sei dafür in sieben Gesprächsrunden aber noch kein konkreter Vorschlag gekommen, kritisierte Neugebauer am Montag im Gespräch mit der
APA.
Neugebauer erinnerte daran, dass es einen Entschließungsantrag des Nationalrates und eine Willensbekundung der Regierung gebe, die den Beamten entstehenden Verluste auszugleichen.
>>> weiter lesen
Darüber diskutieren Montag Abend in der Reihe NDR Kultur Kontrovers der Neurobiologe Gerald Hüther (Foto) sowie Josef Kraus, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes.
auf sendung: 23.02.15 19:30 Uhr NDR Kultur
Um die deutsche Bildung steht es mehr als schlecht.
Den Grund für die Misere in der deutschen Bildung sieht Gerald Hüther auch im Föderalismus.
Mehr Föderalismus und Wettbewerb wünscht sich dagegen Josef Kraus.
Typisch bayerische Argumentation, meint Hüther. Für ihn ist das aber Quatsch:
"Weil dort etwas Messbares immer wieder als großer Erfolg dargestellt wird. Wenn man auf der Ebene der späteren Karrieren nachschaut, kann ich nicht feststellen, dass Bayern nur ganz besonders
erfolgreiche Leute in unserem Land hervorgebracht hat".
Laut Hüther ist „die Aneignung von Wissen mit Belohnungen oder Bestrafungen“ Dressur. „Das hat mit Bildung nichts mehr zu tun. Man muss diesen intrinsischen Faktor am Leben erhält; nämlich, dass
dieses innere Bedürfnis des Kindes nicht abgetötet wird, sich das Wissen aneignen zu wollen."
Editorial von Gary Fuchsbauer
Liebe KollegInnen!
Am 18.1. hat uns der Kurier mit der Erfolgsmeldung für den Finanzminister überrascht, dass er ein EuGH-konformes und budgetschonendes Besoldungsrecht vorgelegt habe. Am 19.1. hat uns der
GÖD-Vorstand mit einer Protestresolution überrascht. Am 21.1.2015 haben uns Regierung und Nationalrat wieder einmal überrascht: Eine erst fünf Tage zuvor bekanntgemachte 44-seitige
Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien, gegen alle Oppositionsparteien und gegen eine Gewerkschaftsresolution beschlossen.
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs hätten rasches Handeln erforderlich gemacht, entgegnete die zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl dem Einwand, dass schon wieder ohne
sozialpartnerschaftliche Einigung und diesmal sogar ohne Erläuterungen und Begutachtungsfrist ein Gesetz durchge-peitscht wurde, die Besoldungsreform. >>> weiter lesen
Inhalt:
• Neues Besoldungsrecht • UGÖD zur Besoldungsreformgenese • Internationale Solidarität • Gendern, Schulbuch und Polemik • Sprach-Irrungen oder bewusste Manipulationen? • Schulautonomie • WLAN und
Handy an Schulen • Beurteilung nach 4.0 • Stellungnahme Lehrplan HAK-B • VWA • Nachruf auf Rudi Mayerhofer
von Reinhart Sellner
Die KollegInnen im öffentlichen Dienst leiden seit Jahren unter steigenden Belastungen.
Stimmungsmache a‘la Quin ist keine Hilfe, sie verstärkt Enttäuschung und Resignation statt praktikable Lösungen aufzuzeigen.
Aufgabe von Gewerkschaft und GewerkschafterInnen ist die parteiunabhängige an Problemlösungen orientierte Vertretung der ArbeitnehmerInnen-Interessen.
Die Berufserfahrung und Problemlösungs-Kompetenz unserer KollegInnen muss gestärkt werden.
Wir fordern
o lösungsorientierte Beratungsgespräche mit Bundesministerium und Landesschulbehörden,
o Miteinbeziehung der KollegInnen und
o umgehende Information der Schulen über die Gesprächsinhalte.
Damit Schulalltag und Schulreformen gelingen, brauchen wir den gewerkschaftlichen Kampf für ausreichende Ressourcen.
Wir brauchen eine klare Arbeitszeitregelung, die die veränderten Aufgaben widerspiegelt, und neben dem Unterricht auch Zeit für Beratung und individuelle Förderung vorsieht sowie bedarfsgerechte
Arbeitsplätze an den Schulen.
Wir brauchen eine solidarische Mobilisierung gegen die restriktiven Budgetpolitik und für notwendige Investitionen in die öffentlichen Dienste.
Wir brauchen das Ende der EU-weiten Austeritätspolitik und vermögensbezogene Steuern. Von diesem Gedanken ist die der ÖVP verpflichtete „absolute“ GÖD-Mehrheitsfraktion FCG immer noch weit
entfernt.
Der Faschingsbrief des AHS-Gewerkschaftsvorsitzenden an die AHS-Gewerkschafts-mitglieder bestätigt uns in unserer oppositionellen Gewerkschaftsarbeit in öffentlichem Dienst und ausgegliederten
Betrieben:
Jointhe Union – Change the Union!
An die KollegInnen des öffentlichen Dienstes in Griechenland, p.A. Gewerkschaftsbund der öffentlichen Angestellten ADEDY,
E-mail: adedy@adedy.gr
Wien, 17. Februar 2015
Internationale Solidarität
Liebe KollegInnen!
Wir, die parteiunabhängigen GewerkschafterInnen in der GÖD (UGÖD), der österreichischen Gewerkschaft öffentlicher Dienst, unterstützen euren Kampf gegen die soziale Krise in eurem Land. Diese
tiefe Krise verstehen wir als Folge des rigiden Sparkurses, den die Troika der griechischen Gesellschaft aufgezwungen und den die abgewählte alte Regierung exekutiert hat.
Wir sind solidarisch mit eurem Kampf .... >>> gesamter Brieftext
Weitere Informationen:
>> Griechenland-Erklärung der deutschen
Gewerkschaften
>> ÖGB-Präsident Erich Foglar unterstützt die
Griechenland-Erklärung
>> Zur Lage der Gewerkschaften in
Griechenland
Der politische Erdrutsch in Griechenland ist eine Chance nicht nur für dieses krisengeschüttelte Land, sondern auch dafür, die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU grundsätzlich zu überdenken
und zu korrigieren.
Wir unterstreichen erneut die von Seiten der Gewerkschaften in den zurückliegenden Jahren vielfach geäußerte Kritik: Die entscheidenden Bedingungen, unter denen die finanziellen Hilfen für
Griechenland gewährt werden, hatten von Anfang an nicht die Bezeichnung »Reform« verdient. Die Milliarden, die nach Griechenland geflossen sind, wurden vor allem für die Stabilisierung des
Finanzsektors verwendet. Gleichzeitig wurde das Land mit einer brutalen Kürzungspolitik in die tiefste Rezession und damit zugleich in die höchste Staatsverschuldung der gesamten EU getrieben.
Die Folge ist eine soziale und humanitäre Krise ohne Beispiel in Europa.
Die nytimes.com
hat's vorsichtig kapiert - macht Hoffnung
Chaos Vorwissenschaftliche Arbeit, Sparprogramm Vorbereitungsunterricht, Bifie-Leaks, Benotungs-schlüssel Wirrwarr, Prüfungstexte aus NS-Schrott, allerweltsbegriff "Kompetenz" ersetzt "Bildung",
angepasstes Bulimielernen statt Individualisierung, Willfährigkeit statt Kritikfähigkeit …... die Katastrophenliste des Pech-und-Pleiten-Dramas Zentralmatura ist lang.
Die Zentralmatura ist der vorläufig letzte Akt einer missglückten Bildungspolitik
Ein Kommentar von Andrea Schurian > derstandard.at 13.2.15
.... die schöne neue Zentralmaturawelt birgt allerhand (böse) Überraschungen. Für Schüler, Lehrer - und für Gabriele Heinisch-Hosek.
.... Würde eine Aufgabe der Zentralmatura lauten, ein Konzept für eine Zentralmatura zu entwickeln, so würde Kandidatin Gabriele Heinisch-Hosek mit einem glatten "Nicht genügend"
durchfallen.
Ein Kommentar von Gerhard Pušnik
Nach einer langen Reihe von Problemen und Pannen war das Ministerium unter Heinisch-Hosek bis heute nicht in der Lage, Vernunft, Ruhe und pragmatsche Vorgangsweise in die Vorbereitungen zur neuen
Reifeprüfung zu bringen.
Wer die mit dem Ziel der Unterstützung für SchülerInnen und LehrerInnen eingerichtete Website zur VWA (www.ahs-vwa.at) besucht, findet hier ausreichend (!) Beschäftigung für mehrere Stunden,
vielleicht auch Erklärungen, weshalb es läuft, wie es läuft:
>>> weiter lesen
Die aktuellen Serverprobleme beim Upload der Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) erfordern eine sofortige Lösung für die betroffenen Schüler/innen und Lehrer/innen.
Auf eine diesbezügliche Anfrage der ÖLI-UG (Reinhart Sellner) beim bmbf erhielten wir promt die Information, dass aus aktuellem Anlass bereits ein Informationsmail vom Ministerbüro an die Schulen
ausgesendet wurde.
„Die vorwissenschaftliche Arbeit muss bis Freitag nur schriftlich und elektronisch in der Schule abgegeben werden. Es werden alle Arbeiten, die in der Schule so eingelangt sind
(schriftlich und elektronisch auf Datenträger bzw. E-Mail) ganz normal bewertet.
Der Server ist online und Arbeiten können nach wie vor hochgeladen werden und werden es auch. Die Verzögerung bzw. Fehlermeldung beim Upload passiert nur bei Arbeiten mit sehr
umfangreicher Datenmenge (etwa durch nicht komprimierte Bilder bzw. Grafiken).
In Kürze werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Arbeiten zu groß sind, eine automatisierte Information erhalten, mit einer Anleitung, wie sie die Arbeit (z.B. durch Abspeichern
als PDF oder Komprimieren der Bilder) kleiner machen können. Zusätzlich werden diese SchülerInnen auch darüber informiert, dass zum Einhalten der Frist auch die Abgabe in der Schule
ausreicht.“
>>> Kommentare und mehr dazu im ÖLI-Forum
Die Grünen ( Harald Walser und Eva Glawischnig) fordern in der heutigen Pressekonferenz wegen den Versäumnissen des Ministeriums und des BIFIE im Zusammenhang mit der Zentralmatura eine
„Notfallplan“.
Laut Harald Walser ist die primäre Ursache für die Probleme „eine unglaubliche Regulierungs- und Kontrollwut, die zu hochkomplexen „Bewertungsrastern“ für die Arbeiten geführt hat, sowie eine
inkompetente Informationspolitik“ des bmbf und BIFIE.
Ein „Notfallplan“ sei wegen der erschreckenden Ergebnisse – insbesondere bei den Mathematik-Probeklausuren dringend erforderlich. Deshalb sollte laut Walser „bei negativer Beurteilung
der schriftlichen Reifeprüfung in die Gesamtnote die Note der letzten Schulstufe einbezogen werden, um eine Verbesserung auf „Genügend“ zu ermöglichen.“
>>> mehr dazu auf http://haraldwalser.twoday.net/stories/1022396246/
Wir alle sind Charlie - Ein Kommentar von Christine Mössler im aktuellen
Steli-Kreidekreis.
…. Wenn Bundesministerin Heinisch-Hosek einige Tage nach dem Anschlag sagte, die österreichischen Lehrerinnen und Lehrer
hätten genug Fortbildung, um mit radikalisierten Jugendlichen umzugehen, dann hat sie zwar die Bedeutung von Schule und Bildung in diesem Prozess begriffen. Wie der schulische Alltag
aussieht und wie wenig das System Schule gerüstet ist, Extremismus
vorzubeugen, weiß sie leider nicht. >>> zum
Steli-Kreidekreis
Von Karlheinz Rohrer (Steli-UG)
Die Zahl der Vorbereitungsstunden für die mündliche Reifeprüfung wird also massiv gekürzt. Statt der bisherigen vierfachen Menge der Wochenstundenzahl gibt es nur mehr pauschal vier. Gerade jetzt
in der kommenden Umstellungszeit ist das ein riesiger Affront gegenüber den SchülerInnen, aber auch gegenüber uns LehrerInnen.
Das Ganze ist natürlich nichts anderes als eine neue Sparmaßnahme auf dem Rücken der SchülerInnen. >>> mehr lesen
Der Klassiker: Beamtenpension, ein Mix aus Früh- und Höchstpension. Stimmt zwar nicht, bringt aber gute Schlagzeilen und ist eine wichtige Unterstützung für immer weitere finanzielle Einschnitte gegen die Bundesbediensteten.
Diese Schimäre weiterhin aufrecht zu erhalten, erfordert immer mehr Kreativität. So auch der aktuelle Rechnungshofbericht über die Beamten-pensionen von Innen-, Sozial- u.Justizministerium. Weil
vor allem die neueren Zahlen rund um die Beamtenpension das Trugbild „Beamtenpensionsprivilegien“ Lügen strafen, nimmt der Rechnungshof für seinen Bericht die Daten aus dem Jahr 2011. Selektiv
aus- gewählt kreativ aufbereitet und lässig zurechtgemacht erfüllen sie ihren Zweck.
Fakt ist: Aktuell liegt der Durchschnittsalter bei Pensionsantritt von Beamt/innen bei 61 Jahren und unter 60 Jahren in der Privatwirtschaft.
Zumindest Recht hat der Rechnungshof mit seiner Anregung, es brauche monetäre und nichtmonetäre Anreize, damit Beamte* länger im Dienst bleiben (können). zu einem Pensionsantritt
nutzen. Unlogisch dagegen hört sich die Behauptung an, dass in Schweden, der Schweiz und den Niederlanden*, die Beamt/innen um 6 Jahre länger arbeiten. Durchschnittspensionsalter von 67
Jahren? Also bitte, Rechnungshof!
Unser Freund und Kollege, Rudolf Mayerhofer, ist am Samstag bei der Abfahrt von einer Skitour an den Folgen eines Herzinfarktes gestorben. Sein früher Tod kam überraschend und ist uns noch unbegreiflich.
Rudolf war von November 2004 bis November 2014 für die Vorarlberger Lehrer/innen Initiative (VLI) und die Österreichische Lehrer/initiative (ÖLI) Mitglied im Fachausschuss der BMHS in Vorarlberg.Wir kannten ihn als sehr engagierten und schülerorientierten Lehrer, der sich immer selbstlos, unermüdlich und beherzt für die Schule und als Personalvertreter für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzte.
Rudolf war ein ganz besonderer Mensch mit einer hohen sozialen Einstellung! Seine Liebe und Begeisterung für die Berge und Natur spiegeln sich in seinen Bildern und Büchern wider!
Seine Familie, seine Arbeit, seine großen Passionen - der Bergsport, die Fotografie und seine Tätigkeit als Bergführer und Autor - waren sein Leben. Er wird weiterleben in unseren Gedanken,
Erinnerungen und in seinen Büchern.
Unsere ganze Anteilnahme gilt Rudis Frau und seinen Kindern.
Eine Zusammenfassung, was sich bei aktueller Gesetzeslage ändert (Beschluss vom 21.01.)
von Gerhard Pušnik
NEUES BESOLDUNGSSYSTEM
Veränderungen im Besoldungssystem der BeamtInnen und Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst entsprechend der aktuellen Gesetzeslage, Nationalratsbeschluss vom 21.1.2015
Zusammenfassung und erste Beurteilung von Reinhart Sellner (unter Mitarbeit von Beate Neunteufel-Zechner und Gary Fuchsbauer, Stand 31.1.2015)
Besoldungsalter: Kein individueller Vorrückungsstichtag (Vermeidung einer Altersdiskriminierung durch unterschiedliche Anerkennung von Ausbildungszeiten bzw. Zeiten einschlägiger
Berufstätigkeiten)
Gehaltsstufe 1 der neuen Staffeln für den öffentlichen Dienst, in welche die Ausbildungszeit schon eingerechnet ist, mit Besoldungsalter null, ABER weiterhin werden
Erfahrungszeiten berücksichtigt, die auf das Besoldungsalter angerechnet werden, und zwar nur mehr: .......
Wahrungszulage bis zur nächsten Gehaltsvorrückung
Besoldungsreform: Immer noch gravierende Mängel, die zu Verlusten in der Lebensverdienstsumme führen können.
Aber sowohl ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert: „Die neue Rechtslage darf die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligen …“ als auch der aktuelle
Ministerratsbeschluss garantieren eine entsprechende Anpassung des neuen Gehaltsgesetzes bis spätestens Mai 2015.
Aktuelle Situation, kurz zusammengefasst:
Alle im Dienst stehenden Bundesbediensteten werden in das neue Gehaltsschema übergeleitet.
Das erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1:
Februar 2015: Überleitung in das neue Gehaltsschema + Wahrungszulage
Die Überleitung erfolgt in die nächstniedrigere Gehaltsstufe bzw. Entlohnungsstufe des neuen Gehaltsschemas in derselben Verwendungsgruppe oder Entlohnungsgruppe. <<< siehe
Vergleichstabellen
Bis zum nächsten Vorrückungstermin werden die bisherigen Bezüge weiter bezahlt (Überleitungsbetrag). Dies wir durch eine „Wahrungszulage“ erreicht, die die Differenz zwischen dem aktuellen Gehalt
und dem Gehalt nach Überleitung abdeckt. Das bedeutet, dass sich bis zum nächsten individuellen Vorrückungsstichtag
bezugsmäßig für niemanden etwas ändert.
BSP: L1 Gehaltstufe 10; nächste Vorrückung am 01.01.2016:
Aktueller Bezug € 3.379,90 >> kaufmännisch auf ganze € runden >> € 3.380,- >> Überleitung in die nächstniedrige
Gehaltsstufe >> € 3.243,- >> + Wahrungszulage € 136,90 >> Ausbezahlter Bezug € 3.379,90
1. März 2015: Gehaltserhöhung 1,77%
Die im Dezember 2014 ausverhandelte Gehaltserhöhung ab 1.3.2015 im Ausmaß von 1,77% gelten für die alten als auch die neuen Gehaltsstaffeln).
BSP: wie oben:
Bezug ab 1. 3. 2015 nach ALTRECHT € 3.439,70 >> nach NEURECHT € 3.301,-
+ 138,70 >> ausbezahlter Bezug bis zur nächsten Vorrückung € 3.439,70
Diese Berechnungen können einfach mit den Vergleichstabellen ALTRECHT und NEURECHT (siehe Download) durchgeführt werden.
Schritt 2:
Datum der nächsten Vorrückung: Vorrückung in die Überleitungsstufe
Die Überleitungsstufe ist die nächsthöhere Gehaltsstufe bzw. Entlohnungsstufe im neuen Gehaltsschema.
BSP: wie oben
Vorrückung am 1.1.16 in die nächste Gehaltsstufe NEU >> € 3.486,-- .
Schritt 3:
Vorgezogene Vorrückung in die Zielstufe
Der nächste Vorrückungstermin nach Erreichen der Überleitungsstufe wird je nach Verwendungsgruppe vorgezogen:
Für Akademiker erfolgt die nächste Vorrückung nach 6 Monaten, für Maturanten nach 1,5 Jahren und alle anderen nach 1 Jahr.
BSP: wie oben
Nächste Vorrückung am 01.07.2016 (1/2 Jahr für Akademiker) >> € 3.672,--
Die weiteren Vorrückungen erfolgen alle 2 Jahre. Auch die kleine und große DAZ werden als Vorrückung gewertet.
Ergänzung zu den bisherigen ÖLI-UG-Informationen auf der Homepage.
Ungekürzter Text
des bmbf-Rundschreibens und Kommentaren von Reinhart Sellner
Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG:
Dienst- und Besoldungsrecht - Personalvertretungsrecht - Pensionsrecht und mehr:Aktueller Stand: 24. 01. 2015 mit
BESOLDUNGSREFORM 21.1.2015 gemäß NR-BESCHLUSS S 66ff
Prüfungsgebühren für 2014/15: Kompakt auf einer Seite zum Aushängen oder weitermailen ...
Gehalts-/Zulagentabellen 2014 - 2015 (ALT- und NEURECHT) und mehr
Als Download die konsolidierte Fassung (Abänderungsantrag ist eingearbeitet) des Nationalrats-Beschlusses bezüglich Gehalts-gesetz - Vorrückungsstichtag.
Alle Bundesbediensteten erhalten bis zur nächsten Vorrückung die Gehälter unverändert weiter. Trotz Zwangsumstellung in das neue Gehaltssystem (>>Gehaltstabelle NEURECHT). Mit 1. März 2015 werden die Gehälter um 1,77 % erhöht. Als Download die Gehaltstabellen NEURECHT und ALTRECHT - ab 1. März 2015.
Noch nie gekürt: "KO" -
das Unwort aller Unwörter
von EGYD GSTÄTTNER (Die Presse)
Kompetenzorientierter Unterricht, kompetenzorientierte Schularbeit, kompetenzorientierte Fragestellung ….. was für ein Schwachsinn.
Jede/r kompetente Pädagog/in fragt sich, was waren denn die Schularbeiten und Prüfungen vor dieser Erfindung der zwangsverordneten BIFIE-Diktatur? Nicht kompetentzorientiert? Um mich
an Kompetenz orientieren zu können, muss ich Kompetenz haben. Wenn ich Kompetenz habe, muss ich mich nicht an ihr orientieren...
Und kommt nach den verordneten „Arbeitsaufträgen“ und definierten „Schreibsituationen“ die Verordnung der „Denksituation“ und die „Denkaufträge“? Dürfen unsere Schüler/innen in Zukunft
nur noch in vordefinierten Denksituationen in vorgegebenen Denkrichtungen mit von Bildungsforschungs-experten ausgearbeiteten gewünschten Denkergebnissen denken dürfen.
Mit Bildung haben die aktuellen gymnasialen Prozesse nichts mehr zu tun, mit einer (spezifischen) Ausbildung auch nicht: Sie sind bundesweite Abrichtung der vormals intellektuellen Kaste zu
präziser Obrigkeitshörigkeit und funktioneller detaillierter Pflichterfüllung. Ich denke, der Tatbestand des strukturell Faschistoiden ist damit gesellschaftlich erfüllt.
>>> zum Artikel
Gehaltsrechner für IIL Lehrer/innen
Einfache Berechnung des Monatsgehaltes für Vertragslehrer/innen mit einem befristeten IIL-Vertrag. Genaue Definition und Zuordnung der Entlohnungsgruppe und Lehrverpflichtungsgruppe
Derstandard.at 27. Jänner 2015, 08:33
Außenminister Kurz fordert Sanktionen, wenn Schüler sich nicht integrieren wollen. Geldstrafen von bis zu 1000 Euro und Sozialdienste in den Schulen kann er sich vorstellen.
Was das genau sein kann, weiß Kurz aber noch nicht
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek will die integrationsrelevanten Themen in die Arbeitsgruppe zur Bildungsreform einbringen. "Das ist der richtige Rahmen, um das zu
besprechen".
Kimberger (GÖD) kann sich in letzter Konsequenz Verwaltungsstrafen vorstellen. Er ist der Meinung, „dass jene Eltern, die sich nicht am Bildungsweg ihrer Kinder beteiligen
wollen, dazu gezwungen werden sollten".
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ist gegen strafrechtliche Sanktionen, aber für Geldstrafen im Falle kooperationsunwilliger Eltern.
FPÖ ist für Strafen bei "Integrationsverweigerung", wozu auch die "nachhaltige Unkenntnis der deutschen Sprache" gehöre.
Grüne fordern mehr Sozialarbeiter
derstandard.at 26. Jänner 2015, 14:47
Heinisch-Hosek will mit 300 kostenlosen Workshops zu Gewaltprävention an Schulen auf die islamistische Radikalisierung von Jugendlichen reagieren. Zudem sollen die Fortbildungen für Lehrer/innen zum Thema Deradikalisierung weiter ausgebaut werden.
Sie ist auch bereit über Strafen für Eltern in Extremfällen zu diskutieren.
Anrechnung von Praxiszeiten - jetzt ansuchen
Im Bundesgesetzblatt - 8. Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden, ist zwar der Verjährungsverzicht bezüglich der Anrechnung von Zeiten bis zum 18. Geburtstag für die Vordienstzeiten festgehalten, aber nicht für die Berufspraxis in der Privatwirtschaft.
Der Verjährungsverzicht gilt demnach nicht für die Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft. Laut EuGH ist aber die Anrechnung der Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft vorzusehen.
Gary Fuchsbauer (ÖLI-UG) empfiehlt deshalb allen Kolleg/innen, die solche Praxiszeiten für ihre Vordienstzeiten anrechnen
lassen wollen, sollten sie "dies rasch im Dienstweg beantragen. Argumente für die Anrechnung sind sicherlich die neue Gesetzeslage, die für neue Bedienstete eine Anrechnung von Praxiszeiten
(für die neue Aufgabe nützliche Berufstätigkeit) bis zu 10 Jahren vorsieht und der Gleichheitsgrundsatz" (Vordienstzeit in öffentlichen Institutionen und in der Privatwirtschaft sind
gleichzustellen).
Übrigens: Der Verjährungsverzicht bezüglich Anrechnung von Ausbildungszeiten bis zum 18. Geburtstag bringt nach der aktuellen
Änderung des Gehaltsgesetzes sowieso nichts, weil Schul-/Studienzeiten nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr angerechnet werden.
Alfred Dorfer in DER ZEIT 3/2015
Gut sechs Wochen ist es nun beispielsweise her, dass die Personalvertretungswahlen des Bundes geschlagen wurden. Nur, ein Endergebnis gibt es dafür noch immer nicht. Verantwortlich dafür ist
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, besser unter der Abkürzung GÖD bekannt.
In diesem Gremium herrscht Uneinigkeit, da in Vorarlberg bei der Fachgruppe der Berufsschullehrer eine unabhängige Namensliste mit knapper Zweidrittelmehrheit nicht den Unabhängigen
Gewerkschaftern (abgekürzt: UG) zugerechnet wurde. Sondern sie wurde unter »Sonstige« eingeordnet. Also den SO oder so. Unter Anwendung dieser Formel, der ein gewisser mathematischer Widersinn
nicht abzusprechen ist, würde die Fraktion Christlicher Gewerkschafter in der betreffenden GÖD Landesleitung an die alleinige Macht gelangen.
Gestern (Mittwoch, 21.1.2015) hat der Nationalrat die Gesetzesänderungen zum Gehaltsgesetz (ist bekannt - siehe letzter Beitrag mit Download des Gesetzestextes) und
gleichzeitig ein Abänderungsantrag (neu) beschlossen.
Ergebnis: Bis zur nächsten Vorrückung werden allen Bundesbediensteten die Gehälter unverändert weiter bezahlt. Mit 1. März 2015 werden die Gehälter, wie im
Dezember ausverhandelt, um 1,77 % erhöht. Bis 1. Juli 2015 (nächster Vorrückungsstichtag für einige Bedienstete) sollte also spätestens geklärt sein, dass durch die zwangsweise
Überleitung in der Lebensverdienstsumme keine Benachteiligung für die Betroffenen ensteht. Laut Aussendung der GÖD wurde ein entsprechender Entschließungsantrag von
Nationalrats-abgeordneten der Regierungsparteien beschlossen: „Die neue Rechtslage darf die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligen [...] Die Bundesregierung wird
aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass
mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.“
Gary Fuchsbauer hat in roter Farbe jene Stellen im Abänderungsantrag gekennzeichnet, an denen tatsächlich gegenüber dem ursprünglichen und beschlossenen Gesetzestext Änderungen
durchgeführt wurden >>> siehe Download.
Ganz am Ende steht unter Begründung, was warum geändert wurde.
Aber nicht alle Verschlechterungen wurden geändert
Im Neuen Lehrpersonendienstrecht (ab 1.9.2015 wahlweise für ganz neue, ab 1.9.2019 verpflichtend für alle dann einsteigenden Lehrpersonen) ist die Verweildauer in der ersten Stufe weiterhin
sechseinhalb Jahre und die reduzierte (gedeckelte) Anrechnung von privatwirtschaftlichen berufsnützlichen Vordienstzeiten auf 10 (statt 12) Jahre wird ebenfalls beibehalten
Für den Wehr- und Zivildienstzeiten wird weiterhin nur mehr mit bis zu 6 Monaten angerechnet.
§ 169c GG: Zwangsumstellung
- ein komlizierter Husch-Pfusch
Eine Analyse von Gary Fuchsbauer
Wie die Beamt/innen und Vertragsbedienste- ten, die bereits im Februar 2015 im Dienst sind, in die neuen Gehaltstabellen eingegliedert werden bzw. ihr "Besoldungsdienstalter" (welches gewissermaßen den bisherigen Vorrückungsstichtag ersetzt) ermittelt wird, steht künftig im § 169c des Gehaltsgesetzes.
Das einzig Einfache dabei ist er Abs.10: Die Jubiläumszulagen werden (bei den schon im Dienst stehenden) nach dem schon vor diesem neuen Gesetz ermittelten Jubiläumsstichtag
ausgezahlt und nicht wie bei den künftigen Bediensteten nach dem Besoldungsdienstalter.
Gesamter Abänderungsantrag als Download unten (§ 169c auf S22 ff)
Die neuen Gehaltstabellen für Lehrer/innen:
Die neuen Gehaltstabellen für beamtete Lehrer/innen stehen auf S8 f, für Vertragslehrer/innen auf S 31.
Die neuen Gehaltstabellen sind mit den 2014er-Tabellen zu vergleichen. Am 1.3.2015 erfolgt die Erhöhung um 1,77 %. Warum sie sich von den bisherigen eigenartig unterschiedlich unterscheiden, ist
derzeit noch nicht nachvollziehbar.
Verschlechterungen auch für Lehrer/innen im neue Dienstrecht.
Die Gehaltstabellen für das neue Lehrpersonen-Dienstrecht bleiben zwar unverändert - verschlechtern sich aber in der Tat, da bisher 13 Jahre in der ersten Stufe ab dem 1.Juli nach
Schulpflichtende bei Anrechnung der erforderlichen Schul-/Studien-/Wehrdienst-/Zivildienst-/Pflichtpraxis- und bis zu 12 weiteren Jahren einschlägigen Berufszeiten gelten. Nun aber gibt es keine
Schul- und Studienzeitenanrechnung mehr, Wehr-/Zivildienst werden nur mehr max. 6 Monate und einschlägige Berufszeiten (offenbar incl. Praxis) maximal 10 Jahre angerechnet - und trotzdem dauert
die erste Stufe sechseinhalb Jahre. Dies kann vor allem für Lehrer/innen mit anrechenbaren einschlägigen Berufszeiten zu Verlusten bis zu 4 Jahren führen. Aber auch im "günstigsten" Fall (ohne
zusätzliche Praxis) entsteht ein Verlust von einem halben Jahr.
Eines haben die geplanten Modelle der SPÖ und ÖVP gemeinsam:
Sie sind unverantwortlich unsozial. *
Am meisten profitieren die Großverdiener/innen: Z.B. bei einem Bruttoeinkommen von € 10.000,- pro Monat erhöht die Steuerreform das jährliche Nettoeinkommen um € 3.135,-- (SPÖ-Modell **) bzw. €
2.680,-- (ÖVP-Modell).
Wer wenig verdient, bekommt vom Milliardenkuchen am wenigsten ab. So bringt die geplante Steuerreform bei einem Bruttoeinkommen pro Monat von € 1.400,- nur schlappe € 420,-- (SPÖ) bzw. € 315,-
pro Jahr. (>>> Tabelle und Grafik)
* In der Berechnung ist die von der SPÖ vorgeschlagene Erhöhung der Negativsteuer und der ÖVP-Vorschlag zur
Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen wegen zu ungenauen Angaben nicht enthalten. Sie würden den Gewinn für die Bezieher kleiner Einkommen geringfügig
erhöhen.
** Der SPÖ – Vorschlag entspricht größtenteils dem Steuermodell der AK und des ÖGB. Das AK/ÖGB-modell wurde auf dieser
HP bereits im September ausführlich analysiert und als unsozial kritisiert. Die UGÖD hat sich dieser Kritik angeschlossen und gegen dieses Modell argumentiert und gestimmt.
In der heutigen Presseaussendung fordert die UGÖD ergebnisorientierte Verhandlungen der GÖD über ein neues Dienstrecht, das die Interessen von 320.000 Beschäftigten berücksichtigt.
Wien (OTS) Reinhart Sellner
SPÖ und ÖVP wollen heute im Parlament ohne vorhergehendes Begutachtungsverfahren mit einem Abänderungsantrag die grundlegende Änderung des Besoldungssystem durchziehen.
GÖD akzeptiert Kostenneutralität
Den Regierungsparteien nahestehende GÖD-Funktionäre haben das Regierungsgebot der Kostenneutralität akzeptiert, auf dieser Basis seit 15. Dezember Verhandlungen mit BKA und Finanzministerium
geführt und damit auf eine teilweise Kompensation der in den letzten Jahren eingetretenen Reallohn- und Kaufkraftverluste von 320.000 KollegInnen verzichtet. Diese Verhandlungen sind kein Ersatz
für die von SPÖ und ÖVP mit einem Verfahrenstrick verhinderte gründliche Begutachtung des im BKA endformulierten Gesetzestextes.
Keine kostenneutrale Husch-Pfusch-Reform zum Nachteil von KollegInnen
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen lehnen die Gesetzesinitiative der Regierung bzw. von SPÖ und ÖVP-Abgeordneten zur Neuordnung des Besoldungsrechts ab:
- Das Umgehen der Begutachtung ist eine Missachtung der Betroffenen.
- Der Zeitdruck ist eine Missachtung der ParlamentarierInnen und des Parlaments.
- Der Verzicht auf die vom EuGH gebotene Verbesserung der Einkommenssituation in der verwaltungstechnisch durchaus sinnvollen Generallösung der bestehenden Ungleichbehandlung, insbesondere der
Frauen - während Präsenz-/Zivildienst weiter (zum Teil) besoldungsrelevant sind, bleiben v.a. von Frauen beanspruchte längere Elternkarenzzeiten unberücksichtigt.
- Das Versprechen der Regierung, von der Neuregelung verursachte Laufbahnverluste im Sinn des Vertrauensgrundsatzes auszugleichen, zeigt den Husch-Pfusch-Charakter des 44-seitigen
Abänderungsantrages.
>>> zur
Presseaussendung
Im parlamentarischem Schnell-verfahren will die Regierung eine „husch-pfusch“ Regelung durch-ziehen. Dabei werden die Sozial-partner überrumpelt und die Bedenken der Opposition ignoriert. Zum Nachteil der Bediensteten.Die "Zwangsumstellung" aller Bundes-bediensteten kann für sie zu erheblichen Verlusten führen.
Laut Regierung ist das Paket "budgetneutral".
Den Finanzminister freut´s.
Wie die Parlamentskorrespondenz heute berichtet, soll es laut vorlie-gender Besoldungsreform künftig eine Gehaltseinstufung nach
klaren Vorgaben geben. Für das sogenannte „Besoldungsdienstalter“ werden die Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften, maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst und
maximal zehn Jahre für einschlägige, für die neue Aufgabe nützliche Berufstätigkeit berücksichtigt. Ausbildungszeiten werden nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern über
verbesserte Gehaltsansätze abgegolten.
Gilt auch für bestehende Dienstverhältnisse
Die neuen Gehaltsansätze gelten auch für bestehende Dienstverhältnisse. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche
weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert.
Heftige Kritik der Opposition und der Gewerkschaft:
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst GÖD weist in ihrer aktuellen Aussendung auf gravierende Mängel im Regierungsentwurf hin, die zu erheblichen Nachteilen der Bediensteten führen können.
Kritik an der GÖD
Wegen seiner mangelnden Informationspolitik erntet der GÖD-Vorstand von Seiten der Unabhängigen Gewerkschafter/innen in der GÖD UGÖD und der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft heftige Kritik. Zu
wichtigen Verhandlungen gibt es so gut wie keine Informationen. Oft, wie im aktuellen Fall, erfahren die Kolleg/innen erst im Nachhinein, dass Gespräche/Verhandlungen stattgefunden haben. Das
ermöglicht nun der Regierung in einer generalstabsmäßig geplanten Aktion die Regierungsvorlage durchs Parlament zu schleusen, bevor in der Beamtenschaft Proteste gegen die Gratis-Lösung entstehen
können. Bereits am Mittwoch soll der Beschluss im Plenum fallen. Da hilft auch die nachträglich ausgesandte Resolution der GÖD nichts mehr.
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Die „Budgetneutrale Umgehung“ des EuGH-Urteils über die Anrechnung der Ausbildungszeiten soll nun in einer generalstabsmäßig geplanten Aktion durchs Parlament geschleust werden. Bereits
am Mittwoch soll der Beschluss im Plenum fallen.
Die Beamtengewerkschaft protestiert und erwartet eine erneute Aufhebung durch den EuGH.
Infos zum EuGH - Urteil Neufestlegung des
Vorrückungsstichtages und weiter unten auf dieser Seite
Dazu schreibt die Presse (18.01.2015):
Es geht um die neue Anrechnung der Vordienstzeiten für Bundesbedienstete, nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) das bisherige Modell als diskriminierend gekippt hat.
Die für den öffentlichen Dienst zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) will jetzt die neue Lösung (statt individueller mit pauschaler Anrechnung der Ausbildungszeiten, Anm.), die sich
am deutschen Vorbild orientiert, umsetzen – allerdings ohne Sanktus der von Fritz Neugebauer (ÖVP) geführten Beamtengewerkschaft: „Da sind wir nicht dabei.“ Dies werde eine „weitere Reparatur der
Reparatur“ zur Folge haben. Denn bereits bei der bisherigen Regelung hat es sich um eine Gesetzesreparatur durch Ex-Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in der vergangenen
Legislaturperiode gehandelt, die wie auch die frühere Variante zur Anrechnung der Vordienstzeiten vor und nach dem 18. Lebensjahr im Bundesdienst vom EUGH aufgehoben worden ist.
Wie zu erwarten sieht Finanzminister Hans Jörg Schelling keinen finanziellen Spielraum bei der Anrechnung von Beamten-Vordienstzeiten: „Das war von Anfang an klar, dass es keinen budgetären
Spielraum gibt“. Zugesagt, so Schelling, habe er der Beamtengewerkschaft allerdings, allfällige durch das neue Anrechnungsmodell entstehende Verluste auszugleichen: „Wenn es zu Verwerfungen
kommt, dann korrigieren wir das.“
Mindestgrößen für Schulen
Im Gespräch derstandard.at (14.01.15) regt BM Heinisch-Hosek die Einführung von österreichweiten Mindestgrößen für Schulen an. Für Schulen im sekundären Bereich schlägt sie mindestens 300 Schüler vor. Für den Volksschulbereich will sich die Ministerin noch auf keine Zahl festlegen, erst müsse der Vorschlag mit den Ländern und dem Koalitionspartner koordiniert werden.
"Natürlich muss man diese Mindestgrößen den regionalen Gegebenheiten anpassen", sagt sie.
Großteil der Vorarlberger Haupt- und Neue Mittelschulen gefährdet
ORF (17.01.15) : Aus Kostengründen möchte Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) österreichweit geltende Mindestgrößen für
Schulen einführen. Von der geplanten Mindestgröße von 300 Schüler/innen für HS und NMS in Vorarlberg wären 85% der Haupt- und Neuen Mittelschulen von einer Schließung betroffen. Laut
Heinisch-Hosek verursachen kleinere Schulen zu hohe Kosten und größere Schulen hätten zudem auch pädagogische Vorteile, weil das Angebot besser würde…..
Für die Vorarlberger LR Bernadette Mennel sind solche Mindestgrößen in Vorarlberg nicht sinnvoll, weil eine Schule im Ort ein wichtiger Faktor ist, um auch kleinere Gemeinden
attraktiv für junge Familien zu machen.
Arbeitsunterricht von 21. April 2015 bis zum 30. April 2015
(je nach Lage des letzten Prüfungstages)
Für alle Abschlussklassen mit neuer Reifeprüfung endet die Unterrichtszeit ab dem letzten Prüfungstag. Die verbleiben- de Zeit bis zur schriftlichen Matura ist für die Vorbereitung auf die
Reifeprüfung zu verwenden.
Für diese Zeit ist der Lehrplan so zu interpretieren, dass ausschließlich Unterricht in den Gegenständen erteilt wird, der für die Schüler/innen für die Reifeprüfung, speziell die mündliche
Reifeprüfung relevant ist.
Der Stundenplan kann aufrecht erhalten bleiben – oder unter teilweiser Aufhebung des Klassenverbandes bei Beibehaltung der Unterrichtsverpflichtung der unterrichtenden Lehrenden optimiert
werden.
Es obliegt der Schuldirektion, hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Schülerinnen und Schüler, die sich in dieser Zeit auf die Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung vorbereiten, haben nur in den Unterrichtsstunden ihrer persönlichen Vorbereitung auf die
schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung Anwesenheitsverpflichtung. In den übrigen Stunden steht es ihnen frei, die Zeit für individuelle Vorbereitungsmaßnahmen oder
Gruppenarbeiten außerhalb des Unterrichts verbringen zu können.
Keine zusätzliche Kürzung des Schuljahres (Glättung, Durchrechnung) in Maturaklassen
Die Formulierung, "Der Stundenplan kann aufrecht erhalten bleiben – oder unter teilweiser Aufhebung des Klassenverbandes bei Beibehaltung der Unterrichtsverpflichtung der unterrichtenden
Lehrenden optimiert", kann wohl nur bedeuten, dass im Untis-Stundenplan alle Unterrichtsstunden laut Stundentafel weiter geführt werden und daher bis zur schriftliche Matura bezahlt werden.
Das gilt auch für Lehrer/innen, die in den Abschlussklassen keine Maturafächer unterrichten und denen Stunden wegfallen. Sie können den Stundenentfall teilweise oder ganz kompensieren, indem sie
Stunden von Kolleg/innen übernehmen, die wegen der Maturavorbereitunsstunden in dieser Zeit in anderen Klassen nicht gehalten werden.
Das EuGH-Urteil zum Vorrückungsstichtag - die ÖLI-UG berichtete
darüber - ist für den Kurier "Ein Milliardengeschenk für unkünd- bare Hofräte in Zeiten von Sparkurs und hoher
Arbeitslosigkeit – das wird bei den Steuerzahlern wohl eher nicht sehr gut ankommen...".
Dies ist plumpes Beamtenbashing und inhaltlich genau falsch: Hofrat wird man üblicherweise in höherem Alter, also zB nach 3 Jahren in der DAZ - und da nutzt ein früherer Vorrückungsstichtag genau
gar nix.
Eine Umsetzung der EUGH-Urteile bringt den jungen (Vertrags-)Bediensteten am
meisten: ca 3 Jahre frühere Vorrückung durch Beginn der Anrechnung ab dem
1.Juli nach Schulpflichtende (statt ab 18, EUGH C-530-13, 11.11.2014) und zusätzlich die Anrechnung von Zeiten in der Privatwirtschaft gleich wie die im öffentlichen Dienst (EUGH C-514-12,
5.12.13). Da Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl einen Verjährungsverzicht abgegeben hat, muss nun niemand rasch einen Antrag stellen, sondern es bleibt das 3-jährige Nachzahlungsrecht aufrecht.
Eineinhalb Gehaltsstufen für 3 Jahre nachgezahlt bringt übrigens im Schnitt ca 8000 € (L2a2 und jüngeren weniger, L1 und älteren mehr). Aber der wesentlich wirksamere Vorteil der Umsetzung der
EUGHUrteile wäre natürlich das jeweils um 3 (oder mehr) Jahre frühere Vorrücken in die nächsthöhere Biennalstufe. Aber wie will die Regierung das finanzieren?
Seit knapp einem Jahr wird der Entgeltsnachweis (Gehaltszettel) für Bundesbedienstete nicht mir in Papierform zur Verfügung gestellt, sondern kann oder muss, je nach Betrachtungsweise, über das
Online-Portal „Austria“ gelesen und herunter geladen werden. Das sehen manche Kolleg/innen als erfreuliche Neuerung und bergrüßenswerten Service, manche empfinden die Online-Variante als Nachteil
und wollen wieder den Gehaltszettel ausgedruckter Form. Und einigen ist es einfach egal.
Eure Meinung dazu würde uns interessieren. Deshalb haben wir im Bildungs- und Diskussionsforum der ÖLI-UG ein neues Thema dazu eröffnet. Link zum Thema „Gehaltszettel nur mehr
online“
PV-Wahlen:Vielen Dank allen Wähler-Innen, UnterstützerInnen, AktivistInnen!
Ihr wart großartig!!!
Unser Dank gilt natürlich auch all denen, die zur Wahl gegangen sind, egal ob sie uns gewählt haben oder nicht. Denn: Demokratie muss jeden Tag neu erkämpft und gesichert werden. Gerade das
Mitbestimmungsrecht der Arbeit- nehmerInnen ist eine Errungenschaft, die vor Willkür und Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz schützen soll.
Und genau das ist unsere Aufgabe. Wir werden sie, so gut wir können, erfüllen.
Mit eurer Hilfe und in Zusammenarbeit mit den beiden anderen Fraktionen.
Also, auf in einen neuen PV-Abschnitt. Wir sind für euch erreichbar.
www.bildung-forum.net/ - www.oeliug.at/öli-team/vorstand/
EIN SCHÖNES NEUES JAHR!