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Die verpflichtende bundesweite Herbstferienregelung

Bild:spagra
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Mit seinem nervigen Zögern und politischem Taktieren rund um die Einführung der der bundesweiten Herbstferien hat Bildungsminister Faßmann zwei wichtige politische Aufgabe erfüllt: Er hat die im Regierungsprogramm fixierte Einführung von Herbstferien umgesetzt und gleichzeitig für eine lange, breite, mühsame, langweilige und zähe (Ablenkungs-)Diskussion gesorgt.

 

 

Jetzt sind sie endlich da, die verpflichtenden bundesweiten Herbstferienregelungen.

Auszug aus der HP des bmbwf

  • Es werden einheitliche Herbstferien in der Zeit vom 27.10. bis 31.10 festgelegt.
  • Dafür werden Teile der bestehenden schulautonomen Tage verwendet. Die genaue Zahl der dafür eingesetzten schulautonomen Tage orientiert sich am Datum des 26. Oktobers im jeweiligen Jahr.
  • Die Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden zu ordentlichen Schultagen.
  • Die neue Regelung soll ab dem Schuljahr 2020/21 bundesweit gelten.
  • Für das Schuljahr 2019/20 gibt es eine Übergangsregelung. Die Bildungsdirektionen der Länder können in Absprache mit den Bildungsregionen einheitliche Herbstferien im Bundesland einführen.
  • Bei dieser Regelung kommt es zu keiner Ausweitung oder Reduktion bestehender Ferien bzw. der Anzahl der schulfreien Tage.

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