Die Änderung der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet (angewandte) Mathematik
An den AHS und deren Sonderformen besteht die schriftliche Matura aus Mathematik aus zwei Aufgabenbereichen. Dem Bereich „Grundkompetenzen“ und dem Bereich „Vernetzung von Grundkompetenzen“. Bisher wurden den Schüler*innen die Aufgaben für den zweiten, anspruchsvolleren Teil, die „Vernetzung von Grundkompetenzen“, erst ausgehändigt, wenn sie ihre Lösung für den ersten Bereich abgegeben haben.
Neu ist, dass jetzt auch für die AHS die Regelung wie bei den BMHS gelten. Die Maturant*innen erhalten nunmehr ebenfalls beiden Aufgabenbereiche bereits zu Beginn der Klausur. Dies bietet den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mehr Flexibilität in der Bearbeitung der einzelnen Aufgabenbereiche.
Außerdem soll es zukünftig für AHS und BMHS kürzere und leichter verständliche Angabentexte, eine sinnvollere Regelung für die Punktevergabe – auch halbe Punkte sollen möglich
sein – und einen faireren Notenschlüssel geben, teilte Bildungsminister Faßmann bereits im Jänner in einer Pressekonferenz mit.
Diese Maßnahmen sollen zu besseren Ergebnissen bei den Klausurarbeiten im Prüfungsgebiet Mathematik führen. „Leichter“ werde aber durch die Anpassungen die Mathematikmatura nicht, stellte Faßmann
klar.
Änderungen im Bereich der abschließenden Arbeit
Die Änderungen im Bereich der Aufgabenstellung der abschließenden Arbeit wurde durch das im letzten Jahr beschlossene Pädagogikpaket notwendig. Neu ist, dass die Genehmigung der Themen der für die abschließenden durch die Direktorin bzw. den Direktor der Schule erfolgt und nicht mehr durch die zuständige Schulbehörde (Bildungsdirektion). Diese Änderung betrifft die vorwissenschaftliche Arbeiten (VWA) an den allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) , die Diplomarbeiten (DA) an berufsbildenden höheren Schulen (BMHS) und die Abschlussarbeiten (AA) an berufsbildenden mittleren Schulen (BMS). Auch davon betroffen sind die jeweiligen Sonderformen der AHS, die AHS für Berufstätige (AHS-B) sowie der BMHS, die Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS.
bitte den Kommentar von Michael Langer bezüglich der Neuregelung der Punktevergabe beachten.
ms
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Michael Langer (Dienstag, 26 März 2019 18:39)
Die Information bezüglich der halben Punkte ist falsch. Halbe Punkte wird es nur an der AHS geben (und auch dort nur bei wenigen, ausgewählten Aufgaben). In der BHS ist die Vergabe von halben Punkten weiterhin unzulässig.