Rückfall bei Integration, lautet der Titel eines lesenswerten Leserbriefes in der „KirchenZeitung im Netz“, in dem Margarete Aschauer anhand eines Asylbescheides die problematische Entwicklung in der Asylpolitik aufzeigt: Es
scheint „überhaupt keine Rolle zu spielen […], ob sich jemand integrieren will oder nicht. Alles werde zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt.
Hat die Schule bei der Erfüllung des § 2 SchOG völlig versagt?“
Gary Fuchsbauer (ÖLI-UG), Mathematik- und Religionslehrer, ist entsetzt: „Ich hatte ja schon bisweilen gehört, dass Asylbescheide manchmal grauslich sind. Aber dass jemandem Asyl verweigert wird,
weil er in Österreich seine Integrationsfähigkeit bewiesen hat und daher auch in Afghanistan, wo er noch nie war, leben wird können, lässt mich an der Menschlichkeit meiner KollegInnen im
öffentlichen Dienst verzweifeln.“ Im Kurier-Artikel „ÖVP-Spitzenpolitikerin: "Wer arbeiten will, soll bleiben dürfen",
spreche sich sogar eine VP-Politikerin für ein Bleiberecht aus. Aber auch in diesem Artikel wird das Wohl der heimischen Wirtschaft über die Not der Geflohenen gestellt, ergänz Fuchsbauer fragt
sich: „Haben wir Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfüllung des § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) „Aufgabe der österreichischen Schule“ (siehe unten) völlig versagt?“
Auszug aus dem Leserbrief „Rückfall bei Integration“:
Nunmehr zeigt sich allerdings, dass die Integrationsschritte für die Katz sind, weil zu viele negative Bescheide ausgestellt werden, und dort liest sich sowas: „Sie haben die Deutschprüfung
A2, Sie sind in der Gemeinde aktiv und legen Integrationsschreiben vor, sie haben einen Lehrplatz … Sie haben einen Werte- und Orientierungskurs besucht ..., Sie engagieren sich in der Unterkunft
bei diversen Hilfstätigkeiten und können dolmetschen für andere“ … und dann weiter: „daher, wie festgestellt wird, sind Sie mobil, gesund sowie anpassungs- und arbeitsfähig. Vor Ihrer Ausreise
aus dem Iran konnten Sie als Schneider Ihr Überleben sichern. Auch in Österreich bewiesen Sie Ihre Lern- und Anpassungsfähigkeit ... Eine Abschiebung nach Afghanistan ist zulässig.“ – Obwohl
diese Personen Afghanistan nur vom Fernsehen kennen, weil sie im Iran geboren wurden und die ganze Familie dort nach wie vor unter verheerenden Bedingungen illegal leben muss, werden sie in ein
Land abgeschoben, das ihnen fremd ist, mit der Begründung „auch in Österreich bewiesen Sie Ihre Lernfähigkeit“.
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§ 2 SchOG „Aufgabe der österreichischen Schule“
(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den
Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen
Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern
der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem
politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits-
und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
(2) Die besonderen Aufgaben der einzelnen Schularten ergeben sich aus den Bestimmungen des II. Hauptstückes.
(3) Durch die Erziehung an Schülerheimen und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß Abs. 1
beizutragen.
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