Informationen zum GÖD-Bildungsförderungsbeitrag
Übernommen von
Informationsblatt der GÖD - Bildungsfoerderungsbeitrag_Formular_ab2018_formatiert.pdf
Voraussetzungen: Förderbar sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) absolviert wurden und der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der
Mitgliedschaft liegt.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse und Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen
Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
Förderungsbetrag je nach Ausbildungsdauer
2 Tage bis 2 Wochen 45 €, mehr als 2 Wochen bis 6 Monate 60 €, mehr als 6 Monate bis 1 Jahr 75 €, mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre 150 €, mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre 225
€ und mehr als 3 Jahre 300 €
Die Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer, der maximalen Förderbeträge und weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt der GÖD
>> siehe auch: Gewerkschaften sind auch Bildungsvereine
Kommentar schreiben