· 

GÖD-Bildungsförderungsbeitrag – neu für Ausbildungsabschlüsse ab 1.1.2018

Informationen zum GÖD-Bildungsförderungsbeitrag
Übernommen von Informationsblatt der GÖD - Bildungsfoerderungsbeitrag_Formular_ab2018_formatiert.pdf

Voraussetzungen: Förderbar sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) absolviert wurden und der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der Mitgliedschaft liegt.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse und Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
Förderungsbetrag je nach Ausbildungsdauer  
2 Tage bis 2 Wochen 45 €,  mehr als 2 Wochen bis 6 Monate 60 €,   mehr als 6 Monate bis 1 Jahr 75 €,  mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre 150 €,  mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre 225 € und  mehr als 3 Jahre 300 € 
Die Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer, der maximalen Förderbeträge und weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt der GÖD

>> siehe auch: Gewerkschaften sind auch Bildungsvereine

Kommentar schreiben

Kommentare: 0