Textbausteine der UGÖD für den Leitantrag 17. GÖD-Kongress, 10.-13-10.2016

Demokratischen Sozial- und Rechtsstaat sichern heißt öffentliche Dienste ausbauen


•    Ausreichende Finanzierung der öffentlichen Dienste durch vermögensbezogene Steuern, Wertschöpfungsabgabe (vermutlich eine qualifizierte Minderheitspostion in der GÖD, die als solche auch im Leitantrag Erwähnung finden sollte)
•    GÖD- und ÖGB-Offensive auf nationaler und internationaler europäischer Ebene für das Ende EU-Austeritätspolitik und der damit begründeten restriktiven Budgetpolitik zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen, des Sozial- Bildungs- und Gesundheitsbereiches
•    Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst beenden - Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst schaffen, nicht einsparen, auslagern und wegdigitalisieren
GÖD fordert den Dienstgeber Regierung auf, die steigende allgemeine Arbeitslosigkeit auch durch neue Arbeitsplätze in ihrem unmittelbaren Kompetenzbereich wirksam zu bekämpfen 
•    Arbeitsbelastung und Burnout-Gefährdung reduzieren, Arbeitsbedingungen verbessern, generationenübergreifenden Wissens- und Kompetenztransfer im öffentlichen Dienst und Ausgegliederten sichern
•    GÖD ist entschlossen, prekär Beschäftigte und unfreiwillig Teilbeschäftigte im Öffentlichen Dienst und in Ausgegliederten Betrieben, darunter viele Frauen, offensiv vertreten – präkäre Beschäftigung, Befristungen, Kettenverträge, Projektarbeit und Praktika ohne Anstellungsperspektive zurückdrängen – GÖD aktiv gegen All-in-Verträge (auch gegen Teil-All-in bei LehrerInnen, die nach gehaltenen Unterrichtsstunden bezahlt werden, während Vor-/Nachbereitung + alle anderen Tätigkeiten „all in“ zu leisten sind)
•    Offensive Gehalts- und Lohnpolitik, die Teuerung abgilt, Mehrarbeit berücksichtigt und Einkommenssituation junger KollegInnen und niedriger Gehaltsgruppen durch Mindestbeträge besonders berücksichtigt.


Dienstrechts- und Besoldungsreform


•    GÖD für zeitgemäße Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung und entsprechende Arbeitszeitregelungen (keine All-inclusive-Regelungen mit Ausnahme von Leitungs- und Managementfunktionen, Reparatur des LehrerInnendienstrechts 2013), demokratische individuelle und kollektive Dienstnehmerrechte
•    Reform des PVG mit Stärkung der Dienststellenausschüsse analog zu den Rechten der Betriebsräte (direkte Anrufung der BPVAK ähnlich der Anrufung des Arbeitsgerichtes durch Betriebsräte im Konfliktfall mit Unternehmer bzw. der Geschäftsführung ausgegliederter Betriebe) – AKTUELL: geplante „Bildungsreform“ mit Schulautonomie braucht gestärkten DA als Gegengewicht zur geplanten Stärkung der SchulleiterInnen


Stärkung der Beschäftigten in Sozial-, Gesundheits- und Kulturberufen


•    GÖD für Dienstrecht und Kollektivverträge, die Arbeitsplätze und existenzsichernde Gehälter in allen Betrieben sichern, denn diese Dienstleistungen sind von Mensch zu Mensch zu erbringen und können nicht Pflegeroboter, Audioguides oder – wie im Bankenbereich bereits geschehen – auf Selfservicefoyers abgewälzt werden.


Integration


•    Ausreichende Finanzierung und Schaffung zusätzlicher Dienstposten bzw. Arbeitsplätze zur Integration von MigrantInnen auch für Bildungsmaßnahmen und Arbeitsmarktservice. Diese gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten, die von den KollegInnen auf Dauer nicht zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben geleistet werden können (Soziale Integration ist mehr als Polizei-, Justiz- und Bundesheer-Arbeit)
•    GÖD mit ÖGB aktiv für Mindestsicherung, einheitlich für ganz Österreich und gegen Reduzierung der Mindestsicherung auf Landesebene
•    GÖD für österreichische Krankenversicherung  auch für Geringfügig Beschäftigte und vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossene Menschen, für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und Flüchtlinge


Bildungsoffensive


•    Elementarbildung ausbauen, Rahmenbedingungen für Angebot, Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Bezahlung der ElementarpädagogInnen bundeseinheitlich regeln – GÖD-Zusammenarbeit mit younion, GPAdjp, vida im Rahmen des ÖGB aufbauen und institutionalisieren
•    Ganztägig gemeinsame Schule bis 15 umsetzen, Modellregionen nach bundesweit einheitlich Rahmenbedingungen, mit gemeinsamer Personalvertretung für Bundes- und LandeslehrerInnen (im Ergebnis von Bundestagen zB AHS und von Abstimmungen in der Antragsprüfungskommission eine qualifizierte Minderheitenpostion in der GÖD, die als solche auch im Leitantrag Erwähnung finden sollte)
•    Ausbildungspflicht bis 18 durch Bildungsmaßnahmen im Bereich der Sekundarstufe 2 und der dualen Ausbildung sicherstellen

•    GÖD aktiv für Anhebung der Basisfinanzierung im Hochschulbereich
  >  Recht auf existenzsichernde Arbeit in Forschung und Lehre insbesondere für junge WissenschaftlerInnen durchsetzen, de facto-Kettenverträge für Senior Lecturers u.a. verhindern, demokratische Mitbestimmungsrechte der an Universitäten Beschäftigten (wieder) durchsetzen
  >    GÖD aktiv gegen Einsparungen und damit verbundene Qualitätsminderung durch Streichen von Arbeitsplätzen und Überbelastung des nicht-wissenschaftlichen Personals   

•    GÖD aktiv für Fachhochschul-KollegInnen
  >    FH-Betreiber müssen dafür vorgesehene öffentliche Mittel für Einhaltung/Anhebung des Anteils an vollbeschäftigten Lehrenden mit existenzsichernde Verträgen verwenden


Frauenförderung


•    GÖD mit GÖD-Frauen (vgl. Frauen-Leitantrag) aktiv gegenüber dem Dienst- und Gesetzgeber
•    in der GÖD durch Vertretung von Frauen im öffentlichen Dienst durch Frauen in den GÖD-Gremien


Vertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen


•    GÖD richtet eigenes GÖD-Referat (Bereichsleitung durch ein Vorstandsmitglied) ein, zuständig für
  >    wie bisher über die Rechtsabteilung organisierte Beratung von KollegInnen, PV und Betriebsräten
  >    Vertretungsaufgaben gegenüber dem Dienst- und Gesetzgeber übernehmen wird, insbesondere bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Dienst,
  >    Interessensvertretung auch im Bereich der GÖD, wo Umsetzung der Barrierefreiheit noch nicht abgeschlossen ist.


GÖD-Statut


•    Demokratische Legitimation – fraktionelle Stärkeverhältnisse
Berücksichtigung der Personal- UND Betriebsratswahlen als für Zusammensetzung der GÖD-Organe heranzuziehende Wahlen, neben Gewerkschaftswahlen. Die bisher geübte „Umlegung“ der ZA-Wahlergebnisse, zu denen nur noch nicht pensionierte beamtete KollegInnen ausgegliederter Betriebe wahlberechtigt sind ist seit Jahren nicht mehr repräsentativ, da 90, 95 und mehr Prozent nicht PV-Wahlberechtigt sind, aber 100 % den Betriebsrat als gesetzliche ArbeitnehmerInnenvertretung wählen können. Die große Mehrheit, in nächster Zeit alle KollegInnen in ausgegliederten Betrieben und ihre Interessen müssen beim Ermitteln der GÖD-Stärkeverhältnisse klar erkennbar berücksichtigt werden.

•    Stärkung der ARGE-LehrerInnen
Viele mit dem Dienstgeber zu verhandelnde Inhalte betreffen LehrerInnen mehrerer oder aller 5 LehrerInnenvertretungen. Um zu Verhindern, dass der Dienstgeber eine LehrerInnengruppe gegen eine andere ausspielt (u.a. LandeslehrerInnendienstrecht 2001, PädagogInnendienstrecht 2013) LehrerInnendienstrecht, ist es notwendig, auch statutarisch der ARGE LehrerInnen das  Verhandlungsmandat für die Inhalte zu geben, die alle LehrerInnen bzw. mehrere Bundesvertretungen betreffen.

•    Wiener Gewerkschaftswahlen
Im Fall von Gewerkschaftswahlen in einer Bundesvertretung erhalten auch die Wiener GÖD-Mitglieder durch Aufnahme der Wahl der Wiener Delegierten zum Bundestag in das GÖD-Statut ein Wahlrecht auf Landesebene. Diese Wahlen können, wie Landesleitungswahlen, ohne großen Mehraufwand zeitgleich mit GBA- und PV-Wahlen als Listenwahl durchgeführt werden und ermöglichen auch in Wien eine den Landesleitungswahlen entsprechende Ermittlung der Stärkeverhältnisse unter den kandidierenden GÖD-Fraktionen, das auch für die statutengemäße Ermittlung des bundesweiten Stärkeverhältnis notwendig ist, sofern nicht entsprechende PV-Wahlergebnisse zugrunde gelegt werden.

•    Stellvertretende Vorsitzende
Analog der Regelung des PVG hat die zweitstärksten Fraktion einer Landes- oder Bundesleitung das Nominierungsrecht für den 2. Stv. Vorsitz, sofern die stimmenstärkste Fraktion nicht mehr als zwei Drittel der WählerInnenstimmen erreicht.


(Stand 9. September 2016)

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