APA/Presseaussendung GÖD:
GÖD-Vorsitzender: Regierung hat in bisher sieben Verhandlungsrunden kein konkretes Angebot zum Ausgleich von Verlusten durch neues Besoldungssystem vorgelegt
Wien (APA) - Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) droht der Regierung mit Kampfmaßnahmen. Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat der GÖD einen Ausgleich der durch das
neue Besoldungssystem drohenden Verluste zugesagt. Bisher sei dafür in sieben Gesprächsrunden aber noch kein konkreter Vorschlag gekommen, kritisierte Neugebauer am Montag im Gespräch mit der
APA.
Neugebauer erinnerte daran, dass es einen Entschließungsantrag des Nationalrates und eine Willensbekundung der Regierung gebe, die den Beamten entstehenden Verluste auszugleichen.
Auch Steßl selbst hatte "technische Anpassungen" zum Ausgleich dieser Verluste angekündigt. "Am Freitag hat es die 7. Gesprächsrunde gegeben. Das Bundeskanzleramt war bisher nicht in der Lage
oder nicht Willens" dem nachzukommen, kritisierte Neugebauer. Bisher gebe es keinen konkreten Vorschlag, um die Benachteiligungen auszugleichen. Er verwies darauf, dass ein Abschluss der
Gespräche für Ende dieser Woche vorgesehen gewesen sei. Weil die Gesetzesreparatur im Sommer in Kraft treten soll, sei man aufgrund der Begutachtung und der parlamentarischen Fristen schon in
Zeitnot. Diese Woche gibt es noch Termine mit einzelnen Berufsgruppen, um die Auswirkungen auf die einzelnen Sparten zu diskutieren.
Die Angelegenheit "kann sich zu einer Kampfsituation auswachsen", drohte der GÖD-Vorsitzende. Auf konkrete Maßnahmen wollte Neugebauer vorerst nicht eingehen, das Repertoire der
möglichen gewerkschaftlichen Maßnahmen sei bekannt. Er betonte aber, dass es die Gewerkschaft nicht akzeptieren könne, wenn es zu Verlusten für die Kollegenschaft kommen sollte. Noch dazu, wenn
diese aus einer von der Regierung angeordneten "Zwangsüberleitung" in ein neues Besoldungssystem entstehen, sei das den Bediensteten nicht zumutbar.
Dass die Verluste maximal 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme ausmachen würden, ist für Neugebauer kein Grund zur Nachgiebigkeit. "Nicht einmal 0,1 Promille darf entstehen." Auf
die Lebensverdienstsumme gerechnet würde auch damit ein "ansehnlicher Betrag" zustande kommen. Neugebauer erinnerte daran, dass auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) klargestellt habe,
dass er sich aus diesem Titel kein Körberlgeld holen wolle.
Zum Angebot der Regierung über ein gänzlich neues Dienstrecht für alle Beamten und Vertragsbediensteten inklusive neuem Besoldungsrecht zu verhandeln erinnerte Neugebauer daran, dass
man schon seit Jahrzehnten darüber diskutiere. Hätte man das schon früher gemacht, hätte man jetzt nicht "die Reparatur der Reparatur der Reparatur" machen müssen. Die GÖD sei dazu jedenfalls
immer gesprächsbereit gewesen.
Die jetzt vor einem Monat vom Parlament beschlossene Reparatur des Besoldungssystems wurde durch Erkenntnisse des EuGH notwendig. Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen
Passus aufgehoben, wonach die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Auch die Nachfolgeregelung, wonach zwar frühere
Zeiten für die Vorrückung angerechnet, der Sprung in die zweite Gehaltsstufe aber um drei Jahr verschoben wurde, hat der EuGH ebenfalls aufgehoben.
Mit der nun im Jänner beschlossenen Neuregelung hat man neue Regelungen für die Gehaltseinstufung geschaffen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen
Gebietskörperschaften und Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre von für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die
Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Schon im Bundesdienst befindliche Personen
werden automatisch in das neue System übergeleitet. Staatssekretär Steßl hat zugestanden, dass dadurch Verluste von bis zu 0,6 Promille entstehen könnten. Diese hat sie versprochen
auszugleichen. (Schluss) mk/ks
APA0182 2015-02-23/11:14
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