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ist bereits online, aber noch unvollständig und im Entstehen. Gut Ding braucht eben Weile.
Neue Beiträge erscheinen jedoch nur mehr auf oeli-ug.at und - wie ihr am Datum des letzten News-Beitrags hier seht - nicht mehr auf oeliug.at, wo ihr euch aber weiterhin die bisherigen Infos im rechtlichen und Veranstaltungsbereich etc. holen könnt.
Bei der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung handle es sich doch um eine Mischung aus Verantwortungslosigkeit und Fahrlässigkeit an der Grenze zur Körperverletzung von Gesunden. Selbst führende Spitzenjuristen an den Universitäten haben sich so geäußert und die Vertreter der Ärztekammer halten das Konzept der „Eigenverantwortung“ für gescheitert.
Der Sozialminister hebt per Verordnung am 1.8.2022 die Quarantäneverpflichtung für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen auf. An ihrer Stelle wird die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) erlassen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass
positiv getestete Menschen ohne Symptome bzw. Menschen mit einem CT-Wert unter 30, sich frei bewegen und in die Schule gehen könnten, wenn sie dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.
Wie diese Regelung in der Schule funktionieren soll, ist uns als Personalvertreter überhaupt nicht klar:
Selbstverständlich ist, dass Lehrpersonal bei einem Krankheitsverlauf mit Symptomen sich telefonisch beim Hausarzt „in“ den Krankenstand melden. Jedenfalls ist die Schule immer zu informieren, auch bei einem nur positiven Testergebnis. Hier fangen aber die Probleme an: Für besonders kritisch halten wir den Umstand, dass künftig infiziertes Lehrpersonal arbeiten und dass gesundes Lehrpersonal infizierte Schüler in Präsenz unterrichten soll.
Was passiert jetzt? Wie sind die Planungen im Bildungsministerium?
Lehrer unterliegen doch unterschiedlichen Rechtsnormen. Zusammenfassend lässt sich für alle im Schulgebäude Anwesenden „aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen so etwas wie ein Gefährdungsverbot ableiten“. So geht es etwa um § 178 im Strafgesetz, der eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit mit Haft bestraft. Demnach sei man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, jemand anderen nicht anzustecken, wenn man selber infiziert ist.
Lehrer und Schüler unterliegen aber auch noch anderen Spezialnormen, wie zum Beispiel dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG):
Gemäß § 51 Abs 3 SchUG haben Lehrer insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Positiv getestete Lehrer mit Maske im Klassenzimmer verstoßen gegen diese Rechtsnormen, weil das Tragen einer Maske keinen zuverlässigen Schutz bietet. Dies sagte die Virologin Dorothee von Laer im ZIB-2 Interview am 27. Juli 2022 und wird auch durch Studien bestätigt. Es gilt eben der Grundsatz: Masken sind gut, wenn alle sie tragen. Dieselben Grundsätze, die in der Schule für Lehrer gelten, werden aber auch für positiv getestete Schüler zu gelten haben.
Es ist ja schön, dass der #Maske gegen #COVID19 mehr Beachtung geschenkt wird, sie ist eine gute NPI. Aber ich habe dazu wissenschaftlich gearbeitet und bin der Meinung, dass die Politik ihre Wirksamkeit nun völlig überschätzt.
— Thomas Czypionka (@CzypionkaThomas) July 27, 2022
An dieser Stelle möchten wir auf die Fürsorgepflicht gemäß § 1157 Abs 1 ABGB verweisen. Diese gilt auch für das Bildungsministerium.
Wir appellieren also, doch eine vernünftige Regelung zu finden, dass positiv getestete Lehrpersonen ihren Präsenzunterricht disloziert (im „Homeoffice“) abhalten können. Dasselbe gilt für positiv getestete Schüler. Sie sollen auch Distanzunterricht erhalten. (Diese Regelung hatten wir schon mal, sie hat sich bewährt!) Insbesondere das Vorliegen einer übertragungsfähigen Krankheit begründet gerechtfertigtes Fernbleiben von der Schule gemäß § 45 Abs 2 SchUG. Wenn selbst Ärzte korrektes Maskentragen über den ganzen Schultag für weltfremd halten und Maske keinen hohen Schutz bietet, dann kann man doch davon ausgehen, dass die stundenlange Anwesenheit von Infizierten im selben Raum eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer körperlichen Sicherheit darstellt. Und gerade das rechtfertigt den Ausschluss eines infizierten Schülers vom Präsenzunterricht gemäß § 49 Abs 1 SchUG. Dies komme auch dem Betretungsverbot an Volksschulen, wie es die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung für infizierte Kinder unter 10 bereits vorsieht, am nächsten, dann eben für alle Schüler. Hinweisen möchten wir auch, dass gemäß § 7 Schulordnung Eltern eine anzeigepflichtige Krankheit unverzüglich melden müssen. Diese Verpflichtung trifft den Schüler, sofern er volljährig ist.
Auch wenn im gleichen Haushalt eine andere Person positiv getestet wurde und eine räumliche Absonderung nicht möglich ist, soll als Vorsichtsmaßnahme ebenfalls die Möglichkeit, des dislozierten Unterrichts in Anspruch genommen werden können. Einen PCR-Test zu machen, ist erst nach 48 Stunden sinnvoll, weil erst dann eine Ansteckung erkennbar ist. Die Schule sollte erst nach einem negativen PCR-Test wieder betreten werden. Dies würde dem § 3 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetz sehr gut entsprechen. Demzufolge ist der Dienstgeber verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen zu ermöglichen, dass Lehrer bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr ihre dienstlichen Tätigkeiten einstellen.
Wir wollen uns nicht vorstellen, was passiert, wenn es zur Ansteckung von Schülern und dem Eintragen des Virus in Haushalte mit vulnerablen Personengruppen (egal ob vorerkranktes Geschwisterkind, Eltern oder Großeltern) kommt. Der Sozialminister hat wahrscheinlich nicht mitbedacht, dass Vulnerable auch Kinder oder Enkelkinder haben, welche noch eine Schule besuchen.
Die COVID-19-Schulverordnung darf als lex specialis ruhig „strenger“ sein. Glaubt wirklich jemand, dass daran Kritik geübt werden würde?
In Erwartung einer verantwortungsvollen Regelung verbleiben wir
von der ÖLI-UG, weil auch dieser Grundsatz gilt
Weder ist Covid-19 klinisch gleich Influenza, noch sind sie epidemiologisch gleich. Die Influenza ist praktisch erst mit Beginn der Symptome übertragbar, Covid-19 deutlich davor, was die Ausbreitung schon schwierig zu unterbinden macht, ohne dass manifest Kranke umherlaufen. https://t.co/bUP4N51D6k
— Thomas Czypionka (@CzypionkaThomas) July 25, 2022
Post Scriptum:
Sinnvoll wäre es, gleich zu Schulbeginn in einer weiteren Sicherheitsphase mit PCR-Testungen loszulegen und überhaupt für eine bessere Belüftung zu sorgen: Richtiges Lüften muss gelernt werden! Nur mit dem zur Verfügung stellen von CO2-Sensoren (wie z.B. dem kabellosen Luftqualitätsmonitor Aranet-4) wird das auch gut funktionieren. Wichtig ist es auch, mechanische Belüftungsmaßnahmen am Schirm zu behalten: Hier halten wir es besonders sinnvoll, ein Pilotprojekt zur Abluftventilation jetzt umzusetzen.
Es ist nicht alles negativ. Positiv ist jedenfalls, dass Angehörige von Risikogruppen wieder vom Dienst freigestellt werden können und dass für Schwangere wieder eigene Regelungen gefunden werden.
Wien (OTS) - Das Virus treibt sein tödliches Spiel dort am erfolgreichsten, wo Unvernunft zu Hause ist.
Eine aktuelle Studie https://bit.ly/3tbcaL4 zeigt, dass „Fensterlüften ergänzt durch einfache technische Hilfsmittel sehr gut und effizient für die Aufrechterhaltung guter Luftqualität und den Infektionsschutz gegen Aerosolübertragung von SARS-CoV-2 eingesetzt werden kann“. Sie plädiert für begleitende Abluftventilation und CO₂-Monitoring, beides kostengünstige Alternativen zu konventionellen raumlufttechnischen Anlagen und Luftreinigern. Um diese Erkenntnisse klar auf den Punkt zu bringen:
Das sind gute Nachrichten und deshalb macht sich die ÖLI-UG (Österreichische Lehrer*innen Initiative – Unabhängige Gewerkschafter*innen für mehr Demokratie) stark dafür, dass diese Systeme im Unterrichtswesen des gesamten Bildungsbereichs bis Schulbeginn im September installiert und anschließend eingesetzt werden können. Eine ausführliche Stellungnahme https://bit.ly/3PIZ9C1 liegt dem Bildungsminister vor. Darin wird er aufgefordert, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Es muss sichergestellt werden, dass aus den in den Jahren 2020 bis 2022 gemachten Fehlern gelernt wird – und derer gab es viele. Es steht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem Spiel.
Die Vorteile der vorgeschlagenen Vorkehrungen liegen auf der Hand:
Wir appellieren an den Minister, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz unserer Schüler*innen und Lehrer*innen rasch umzusetzen.
Wir brauchen mehr Schulpsychologen und sozial-pädagogisches Unterstützungspersonal, auch administrativ müssen wir entlastet werden.
— Hannes Grünbichler (@HGrunbichler) June 5, 2022
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Podcast-Serie
„Schule am Puls der Zeit - ein Podcast der Österreichischen Lehrer*innen-Initiative (ÖLI-UG)“
Im 1. Teil unseres Podcasts „Schule am Puls der Zeit“ spricht Gerhard Pusnik mit Reinhart Sellner, einem langjährigen Vertreter der ÖLI in der Gewerkschaft. Sie sprechen über die Arbeit am GÖD-Kongress, der am 16. November 2021 stattgefunden hat und mögliche Aktionen und Forderungen unserer ÖLI-Vertreter*innen.
Im 2. Teil unseres Podcasts „Schule am Puls der Zeit“ spricht Jonathan Herkommer mit Beate Wallner, beide Lehrer*innen aus Wien. Sie sprechen über das neue Buch von Margret Rasfeld mit dem „Titel FREI-Day - Die Welt verändern lernen! Für eine Schule im Aufbruch“ und welche Ideen hinter Frei-Day stecken.
Im 3. Teil unseres Podcasts „Schule am Puls der Zeit- ein Podcast“ spreche ich, Eva Neureiter, mit Claudia Astner, die seit November 2021 zusammen mit Hannes
Grünbichler Vorsitzende der ÖLI (Österreichischen Lehrer:innen-Initiative) ist.
Claudia erzählt von der ÖLI, der Arbeit als parteiunabhängige Personalvertretungs – und Gewerkschaftsfraktion.
WARUM BRAUCHEN WIR EINE PARTEIUNABHÄNGIGE PERSONALVERTRETUNG?
Aufzeichnung des Gesprächs mit Radio Widerhall auf radio orange vom 9. November 2019.